Zuschüsse von der Geo-Fischer-Stiftung für Kinder mit Behinderung
Geistig und körperlich behinderte minderjährige Kinder bekommen auch in diesem Jahr Zuschüsse etwa für behindertengerechte Spiel- und Sportgeräte, Heilbehandlungen, Hilfen für Pflegemaßnahmen oder auch Therapiemaßnahmen. Die Förderung kommt von der Geo- Fischer-Stiftung.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, die durch staatliche Zuschüsse oder von Kranken- und Pflegekassen vollständig übernommen werden können.
Zur Prüfung des Antrages ist im Hinblick auf die begrenzten Mittel und deren gerechte Verteilung eine Einkommensüberprüfung erforderlich.
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises des Kindes
- Verwendungszweck und Nachweis über die Kosten der zu bezuschussenden Maßnahme
- Bankverbindung des/der Erziehungsberechtigten
- Einkommensnachweise des/der Erziehungsberechtigten
Für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis genügt ein formloser Antrag.
Anträge müssen bis zum 30.04.2023 schriftlich im Landratsamt Hof, Birgid Benedikt, Fachbereich Kreisentwicklung, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof, eingereicht werden.