Zuschüsse von der Geo-Fischer-Stiftung für Kinder mit Behinderung
Geistig und körperlich behinderte minderjährige Kinder bekommen auch in diesem Jahr Zuschüsse etwa für behindertengerechte Spiel- und Sportgeräte, Heilbehandlungen, Hilfen für Pflegemaßnahmen oder auch Therapiemaßnahmen. Die Förderung kommt von der Geo Fischer Stiftung.
Anträge für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Hof sind bis zum 15.04.2021 beim Landratsamt Hof einzureichen. Es genügt ein formloser Antrag. Nähere Auskünfte dazu gibt es bei Birgid Benedikt vom Fachbereich Kreisentwicklung unter Telefonnummer 09281 57-407.
Bitte beachten:
- Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, die durch staatliche Zuschüsse oder von Kranken- und Pflegekassen vollständig übernommen werden können.
- Zur Prüfung des Antrages ist im Hinblick auf die begrenzten Mittel und deren gerechte Verteilung eine Einkommensüberprüfung erforderlich.
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises des Kindes
- Verwendungszweck und Nachweis über die Kosten der zu bezuschussenden Maßnahme,
- Bankverbindung des/der Erziehungsberechtigten
- Einkommensnachweise des/der Erziehungsberechtigten.
Einzureichen sind die Anträge bis zum 15.04.2022 bei Birgid Benedikt, Fachbereich Kreisentwicklung, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof.