Zuschüsse für Kinder mit Beeinträchtigung
Geistig und körperlich beeinträchtigte minderjährige Kinder bekommen auch in diesem Jahr Zuschüsse, etwa für behindertengerechte Spiel- und Sportgeräte, Heilbehandlungen, Hilfen für Pflegemaßnahmen oder auch Therapiemaßnahmen. Die Förderung kommt von der Geo- Fischer-Stiftung.
Entsprechende Anträge können ab sofort und bis zum 25.03.2024 schriftlich im Landratsamt Hof, z.H. Birgid Benedikt, Fachbereich Kreisentwicklung, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof, eingereicht werden.
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
– Kopie des Schwerbehindertenausweises des Kindes
– Verwendungszweck und Nachweis über die Kosten der zu bezuschussenden Maßnahme
– Bankverbindung des/der Erziehungsberechtigten
– Einkommensnachweise des/der Erziehungsberechtigten
Für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis genügt ein formloser Antrag.
Zur Prüfung des Antrages ist im Hinblick auf die begrenzten Mittel und deren gerechte Verteilung eine Einkommensüberprüfung erforderlich.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, die durch staatliche Zuschüsse oder von Kranken- und Pflegekassen vollständig übernommen werden können.