Zuschüsse für behinderte Kinder
Geo Fischer Stiftung: Zuschüsse für behinderte Kinder
Das Landratsamt Hof – Fachbereich Kreisentwicklung – weist darauf hin, dass auch in diesem Jahr trotz sehr eingeschränkter Mittel geistig und körperlich behinderte, minderjährige Kinder wieder durch die Geo Fischer Stiftung gefördert werden können. Zuschüsse kann es bei Anerkennung der Förderung etwa für behindertengerechte Spiel- und Sportgeräte, Heilbehandlungen, Hilfen für Pflegemaßnahmen oder auch für Therapiemaßnahmen geben. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die durch staatliche Zuschüsse (bspw. Bildungs- und Teilhabeleistungen) oder von der Krankenkasse vollständig übernommen werden können. Zur Prüfung des Antrages ist im Hinblick auf die begrenzten Mittel und deren gerechte Verteilung eine Einkommensüberprüfung erforderlich.
Für Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Hof genügt ein formloser Antrag, dem folgende Unterlagen beigefügt werden müssen:
- Vollständige Ablichtung des gültigen Schwerbehindertenausweises des Kindes
- Bankverbindung mit IBAN und BIC der/des Erziehungsberechtigten
- Verwendungszweck und Nachweis über die Kosten der zu bezuschussenden Maßnahme/Anschaffung
- Angabe/ Nachweis des Einkommens.
Entsprechende Anträge sind beim Landratsamt Hof, Fachbereich Kreisentwicklung, z.H. Frau Rebert-Friedrich, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, einzureichen. Der Antrag muss dort bis spätestens einschließlich 9.März 2018 eingegangen sein. Nähere Auskünfte dazu gibt es bei Birgid Benedikt vom Fachbereich Kreisentwicklung im Landratsamt Hof unter Telefon 09281 – 57 407.