11. Februar 2021
Weitere Maßnahmen in Bayern sowie im Hofer Land festgelegt
Nachdem Bund und Länder bereits gestern die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beschlossen haben, hat heute das Kabinett die weiteren Maßnahmen für Bayern bekannt gegeben.
Demnach gilt:
- Lockdown: der Lockdown wird bis zum 7. März 2021 verlängert
- Ausgangssperre: Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.
- Frisöre können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.
- Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
- Kinderbetreuungseinrichtungen: Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde.
- Schulen: Ab 22. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.
Darüber hinaus gilt für die Schulen in Stadt und Landkreis Hof:
Alle Schulen in Stadt und Landkreis Hof bleiben bis zum 22. Februar im Distanzunterricht. Dies gilt auch weiterhin für die Abschlussklassen der Gymnasien sowie der FOS/BOS. Die Schulleitungen entscheiden eigenständig, ob und wann in der nächsten Woche Prüfungen stattfinden.
Um diese Prüfungen sicherer zu gestalten, haben Stadt und Landkreis Hof den Schulen zusätzliche Testmöglichkeiten angeboten. D.h. den Schülern und Lehrern werden gesonderte Testzeiten an den Schnellteststationen in Münchberg und Naila sowie der zentralen Teststation an der Hofer Freiheitshalle eingeräumt. Die Schulleiter werden die Schüler gesondert über das Angebot sowie die Testzeiten informieren.
In Absprache mit den Schulleitern der Region halten Stadt und Landkreis Hof ein generelles Testkonzept, das die weitere Schulöffnung begleitet, für sinnvoll. Im Hofer Land gab es dazu in der vergangenen Woche erste Probedurchläufe. Auch der Freistaat Bayern hat heute angekündigt, ein Testkonzept für Schüler und Lehrer zu entwickeln, das unter anderem Schnelltests sowie ein Pooling-Verfahren vorsieht. Diesem Konzept werden sich Stadt und Landkreis Hof anschließen.