21. Dezember 2020

Weitere Maßnahmen im Landkreis Hof (gültig von 24.12.2020 bis 10.01.2021)

Ab Donnerstag, den 24. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, den 10. Januar 2021, gilt im Landkreis Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes:

(1) Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen

Wie in der Allgemeinverfügung vom 11.12.2020 bereits geregelt, haben die Mitarbeiter von Alten- und Pflegeeinrichtungen wie auch Behinderteneinrichtungen grundsätzlich FFP2-Masken zu tragen.

(2) Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen für Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen sowie Kliniken

Der Besuch von Alten- und Pflegeheimen sowie vergleichbaren Einrichtungen bleibt gestattet.

Dabei gilt (wie bisher) Folgendes:

  • Besucher müssen einen negativen Schnelltest vorweisen.
  • Jeder Besucher sowie das Personal hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Darüber hinaus (neu) wird die Besuchszeit auf maximal 90 Minuten pro Tag begrenzt.
  • Die Begleitung Sterbender sowie die Anwesenheit bei einer Geburt sind uneingeschränkt zulässig.

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Heime von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen können und ggf. Besuchsregelungen weiter einschränken können.

(3) Testung von Personal in Kliniken

Das Personal von Kliniken hat sich regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, in der der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist, einer Testung zu unterziehen. Die gleiche Regelung gilt für das Klinikum der Stadt Hof.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hof finden Sie hier.

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21. Dezember 2020