Warnung vor illegalen Müllsammlungen
Derzeit sind in den Briefkästen im Landkreis Hof wieder vermehrt Wurfzettel für so genannte „Althaushaltsgerätesammlungen“ zu finden, insbesondere in Gattendorf. Darauf wird kurzfristig angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände, wie z. B. Elektro- und Elektronikgeräte, Hausrat, Autoreifen, Fahrräder, Laptops oder Fotoapparate, im Rahmen einer Straßensammlung abgeholt werden.
Gemäß Info auf solch einem Wurfzettel, ist so eine Sammlung etwa für den morgigen Dienstag in Gattendorf geplant. Im Aufruf ist der Tag und der Zeitraum der Abholung angegeben, aber keinerlei Hinweise zu den Verantwortlichen der Sammlung. Solche Sammlungen sind nicht legal und werden vom Landratsamt Hof als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Solche Sammlungen verfolgen in der Regel das Ziel, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen. Weniger lohnende Teile werden häufig am Straßenrand zurückgelassen. Für die Betroffenen ist dies ärgerlich, weil die nicht abgeholten Abfälle wieder zurückgenommen werden müssen.
Das Landratsamt Hof rät deshalb dringend davon ab, an solchen Sammlungen teilzunehmen, und bittet, stattdessen die abfallwirtschaftlichen Einrichtungen, Wertstoffhöfe oder offizielle Sperrmüllsammlungen zu nutzen.
Seit dem 1. Juni 2012 sind gewerbliche Sammlungen von Altkleidern, Schuhen, Schrott, Altmetall etc. nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig. Eine Anzeige für diese Sammlung ist beim Landratsamt Hof nicht erfolgt. Folglich kann die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle nicht nachgewiesen werden. Daher ist den Trägern der Sammlung nicht gestattet die Sammlung durchzuführen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich unter den Sammlungsgegenständen u. a. „gefährliche Abfälle“ befinden können, für deren Sammlung eine Erlaubnis erforderlich ist.
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen zudem ausschließlich durch einen Vertreiber, einen Hersteller oder über die Sammeleinrichtungen des Landkreises Hof, der Abfallzweckverband Stadt- und Landkreis Hof (AZV), als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gesammelt werden.