Verkehrsfreigabe HO 1 bei Töpen
An der Kreisstraße HO 1 zwischen Töpen und Obertiefendorf konnten die im Frühjahr begonnenen Ausbauarbeiten abgeschlossen und der Abschnitt nun für den Verkehr freigegeben werden.
„Ich bedanke mich sehr für die gute Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Stellen, die den Abschnitt maßgeblich für den Grund- und Trinkwasserschutz, aber auch für die Sicherheit aller verbessert haben. Ein großer Dank geht natürlich an die Gemeinde und an die Grundstückseigentümer“, so Landrat Dr. Oliver Bär bei der offiziellen Einweihung am Freitag in Töpen.
Die Kreisstraße wurde zwischen Töpen und Obertiefendorf auf einer Länge von rund 1,3 Kilometern ausgebaut, ein Regenrückhaltebecken neugebaut sowie weitere bauliche Maßnahmen zum Schutz des Wasserschutzgebietes Kupferbach II durchgeführt. Pro Tag wird die Kreisstraße HO 1 von zirka 700 Fahrzeugen genutzt und dient als eine wichtige regionale Verbindungsstraße.
Ziel der Maßnahme war die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie des Gewässerschutzes. Die größten Defizite im Ausbauabschnitt fanden sich in ihrer Linien- sowie Gradientenführung. Zudem führte die Kreisstraße unmittelbar an der Brunnenfassung vorbei.
Unter anderem wurde durch die Anpassungen der Straßenführung in Lage und Höhenverlauf die Übersicht aller Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert und dem Bereich der Brunnenfassung mehr Abstand gewährt. Die Fahrbahn wurde nach dem aktuellen Standard für den vorhandenen und prognostizierten Verkehr mit einer Breite von 6 Metern ausgeführt und im Bereich des Wasserschutzgebietes wurden Schutzplanken sowie eine 50 Zentimeter breite Entwässerungsrinne im Anschluss an den Fahrbahnrand hergestellt. Das neue Rückhaltebecken dient sowohl der Zwischenspeicherung als auch der Reinigung des Regenwassers.
Um den Landverbrauch bzw. die versiegelten Flächen so gering wie möglich zu halten, wurde eine Stützwandkonstruktion aus Drahtschotterkörben (Gabionen) auf einer Länge von etwa 60 Metern gebaut. Gleichzeitig wurde im Zuge des Naturschutzes darauf geachtet, dass das bestehende Straßenbegleitgrün, wie einseitige Baumreihe, zu weiten Teilen erhalten bleiben konnte.
Für den Straßenausbau war Grunderwerb notwendig. Der Landkreis Hof bedankt sich bei allen, die bereit waren, Grundstücke und Pachtflächen an den Landkreis abzugeben, damit die Maßnahme umgesetzt werden konnte.
Der Landkreis Hof ist Kostenträger für die gesamte Straßenbaumaßnahme, deren Gesamtkosten sich auf voraussichtlich etwa 1,8 Mio. Euro belaufen werden. Vom Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, wird die Maßnahme mit GVFG und FAG-Mitteln gefördert.