Sprechtag zur Sozialgesetzgebung im Bereich der Hilfe zur Pflege am 21.04.
Wann muss ich für die Pflegekosten meiner Eltern aufkommen und welche Hilfen gewährt der Bezirk? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Hilfen durch den Bezirk erfolgen können? Im Landratsamt Hof bietet der Bezirk Oberfranken am 21. April 2022 einen Sprechtag an. Hier können individuelle und persönliche Fragen zur Sozialgesetzgebung im Bereich der Hilfe zur Pflege besprochen werden.
Der Sprechtag des Bezirks Oberfranken findet am
Donnerstag, 21. April 2022
von 9 bis 12 Uhr und von 12:30 Uhr bis 16 Uhr
im Landratsamt Hof statt.
Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
- Stock, Zimmer 334
Termine nur nach telefonischer Anmeldung unter 0921 7846-3201. Es besteht Maskenpflicht.
Den ganzen Tag über können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen an einen sachkundigen Beschäftigten der Sozialverwaltung wenden. Dieser kann zum einen allgemeine Informationen zu einer bevorstehenden Pflegeheimaufnahme geben. Was muss der Antragsteller als erstes tun, welche Unterlagen werden benötigt?
Zum anderen können auch ganz individuelle Fragen geklärt werden, zum Beispiel, wenn es um den Einsatz von Vermögen oder Grundbesitz geht.
„Oft lassen sich bei diesen Beratungsterminen Vorbehalte und Ängste zerstreuen“, versichert Bezirkstagspräsident Henry Schramm und lädt alle Betroffenen dazu ein, sich persönlich beraten zu lassen. Eingerichtet wurden die Sprechtage des Bezirks Oberfranken in den oberfränkischen Landkreisen vor allem für die Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, die Beratungsangebote ihrer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Sozialhilfeverwaltung in Bayreuth wahrzunehmen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirks in Bayreuth stehen den rund 17 000 Menschen, die jährlich Hilfen des Bezirks Oberfranken erhalten, ihren Angehörigen, Betreuern sowie den Beschäftigten von Einrichtungen persönlich und telefonisch für Beratungsgespräche zur Verfügung.