28. Oktober 2021

Neues Tourismus-Förderprogramm für Investitionen nicht gewerblicher Klein- und Kleinstvermieter

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gewährt der Freistaat Bayern für einen Neustart der Tourismusbranche nach der Krise zusätzliche Fördermittel für einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus. Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ werden Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von nicht gewerblichen, kleinen touristischen Beherbergungsbetrieben mit maximal 25 Betten unterstützt.

Zu den förderfähigen Investitionen zählen insbesondere Maßnahmen zur Aufwertung des Innen- und Außenbereichs, Maßnahmen für die Barrierefreiheit oder die Anschaffung von Investitionsgütern und Ersatzbeschaffungen, soweit diese der Modernisierung des Betriebs dienen. Gegenstand der Förderung sind beispielsweise die (energetische) Sanierung von Fassaden, der Austausch von Fenstern, die Erneuerung von Bädern oder Küchen auf einen zeitgemäßen Standard, der Austausch von Heiz- und Warmwassersystemen, Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit und die Ertüchtigung der Haus- und Klimatechnik.

Es können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Ab einer zuwendungsfähigen Ausgabe von mindestens 4.000 Euro kann die Förderung beantragt werden – die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, d.h. es werden Zuschüsse von mindestens 2.000 Euro bis max. 15.000 Euro gewährt. Die Maßnahmen sind bis spätestens bis zum 31. Dezember 2022 durchzuführen und abzurechnen. Der Antrag auf Förderung kann online über das elektronische Antragsformulargestellt gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und Details zur Antragsstellung finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/sonderprogramm-tourismus/

 

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28. Oktober 2021