18. Januar 2021

Neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ startet ab Januar

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (kurz BEG-Förderung) wurde modernisiert, um die Förderlandschaft zu vereinfachen. Nun gehen diverse Förderangebote von BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)  in ein gemeinsames Programm über, das Anreize für Investitionen in bessere Energieeffizienz und in erneuerbare Energien  schaffen soll. Ziel ist, dass Bauherren und Sanierer einfacher finanzielle Unterstützung erhalten und dadurch mehr in den Klimaschutz investieren.  

Beantragt werden können im Rahmen der neuen Bundesförderung sowohl Zuschussförderung als auch Kredite – und das sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Dabei wird in drei Teilprogramme je nach Gebäudeart und Umfang der Sanierungsmaßnahmen unterschieden:

  1. Vollsanierung bzw. Neubau von Wohngebäuden
  2. Vollsanierung bzw. Neubau von Nichtwohngebäuden
  3. Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Im Januar 2021 startet die neue Förderung zunächst mit der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand durch das BAFA. Die beiden Programme für Vollsanierung bzw. Neubau von Wohngebäuden bzw.  Nichtwohngebäuden folgen dann im Sommer 2021.

 

Gefördert werden im Rahmen der BEG-Förderung:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 20 Prozent (z.B. Fenstertausch)
  • Anlagentechnik mit 20 Prozent (z.B. Einbau raumlufttechnischer Anlagen)
  • Erneuerbare Energien für Heizungen mit 20 bis 45 Prozent
    (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen)
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 Prozent
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung mit 20 Prozent (z.B. hydraulischer Abgleich)
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung mit 20 Prozent

Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:

  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent
    (max. 20.000 €)
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme
    (z.B. Demontage und Entsorgung der Altanlage)

Einbindung Energieeffizienz-Experten

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der Anlagentechnik (außer Heizung) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.

Zusätzlicher Bonus

Der angegebene Fördersatz kann sich um zusätzliche fünf Prozentpunkte erhöhen, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Dieser wird vom Energieberater (Energieeffizienz-Experten) erstellt.

 

Details zum Förderprogramm sind hier zu finden:
BMWi – Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

Folgende Ansprechpartner zum Programm stehen beim Landkreis Hof zur Verfügung:

Bertram Dannhäuser (09281/57-524; Bertram.Dannhaeuser@Landkreis-Hof.de) und

Tanja Kämpfer-Hagen (09281/57-523; Tanja.Kaempfer-Hagen@Landkreis-Hof.de)

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18. Januar 2021