Neue Ausnahmeregelungen für Quarantäne-Befreiung von Kontaktpersonen
Die in Bayern geltenden Quarantäne-Regelungen für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten wurden nun an den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst. Daher teilt das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Hof mit:
Gemäß der geänderten Allgemeinverfügung „Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)“ sind folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, ab sofort von der Quarantänepflicht befreit:
1. enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Geboosterte“),
2. enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest (PCR-Test) bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
3. enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt („frisch Geimpfte“) und
4. enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest (PCR-Test) bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt („frisch Genesene“).
Dies gilt zukünftig, betrifft insbesondere aber auch Personen, die sich am 15.01.2022 in Quarantäne befunden haben und eines der oben genannten Kriterien erfüllen.
Wichtig: Diejenigen Kontaktpersonen, auf die eine der vier oben genannten Ausnahmevoraussetzungen zutrifft, müssen für die Quarantäne-Befreiung nicht noch auf eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Hof warten. Sie werden nicht mehr gesondert informiert.
Falls ein Schreiben über die geänderte Quarantänezeit benötigt wird, bitten wir um Mitteilung an das Gesundheitsamt unter 09281 / 721-750 oder gesundheit@landkreis-hof.de.