18. November 2020

Leerstandsmanagement stockt Gutscheinkontingent für Sanierungs-Erstberatung auf

Der Sanierungs-Erstberatungsgutschein des Landkreises Hof erfreut sich großer Beliebtheit. Die Anzahl der limitierten Gutscheine wurde bereits in den letzten beiden Jahren aufgrund der sehr hohen Nachfrage auf 25 Gutscheine pro Jahr erhöht.

Im Herbst dieses Jahres konnte der 50. Gutschein an eine junge Familie aus Münchberg übergeben.

Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage hat das Leerstandsmanagement des Landkreises Hof beschlossen, sein Gutscheinkontingent für dieses Jahr erneut aufzustocken. Das heißt: Für dieses Jahr stehen nun noch 15  zusätzliche Beratungsgutscheine zur Verfügung.

Und so funktioniert’s:

Stehen Sie als Immobilienbesitzer, Bau- oder Sanierungs-Interessierter vor folgenden Fragen?:

Welche neuen, attraktiven Nutzungsmöglichkeiten beleben meinen Leerstand? Wie gut ist die bestehende Bausubstanz? Wie gehe ich eine energetische Sanierung an? Welche Kosten kommen bei einerSanierung meiner leerstehenden Immobilie auf mich zu? Welche Fördermöglichkeiten kommen möglicherweise dafür in Frage?

Um all diese und weitere Fragen rund um die Sanierung leerstehender Immobilen zu beantworten, bietet der Landkreis Hof die Sanierungs-Erstberatung durch Fachexperten an.

Die Beratungen können folgende Aspekte beinhalten:

- Bewertung des Gebäudebestandes
- Beurteilung des energetischen Zustands und entsprechende Handlungsempfehlungen
- Erstkonzept zur Veränderung der Raumaufteilung
- erste Kosteneinschätzung unter Berücksichtigung potentieller Fördermittel
- Auswirkung und Einordnung in gesetzliche Vorgaben

Voraussetzungen für die Beratungsleistungen durch Experten:

1. Beantragung kann sowohl vom Eigentümer als auch durch den Kaufinteressenten (Nachweis des Eigentümers) erfolgen
2. das Gebäude muss vor dem Jahr 1970 errichtet worden sein und im unbeplanten Innenbereich liegen (§34BauGB)
3. das Objekt muss einen Leerstand von mindestens 24 Monaten oder eine starke Mindernutzung aufweisen

Für die Inanspruchnahme ist durch den Antragssteller eine Schutzgebühr von 100,00 Euro zu entrichten.

Gern steht Ihnen das Leerstandsmanagement des Landkreises bei Fragen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie unsereAnsprechpartner und vereinbareneinen Vor-Ort-Termin.

 

Ansprechpartner Leerstandsmanagement:

Jens-Uwe Werner:

Tel.: 09281/57 517

 

Tanja Kämpfer-Hagen

Tel.: 09281/57 523

E-Mail: hausundhof@landkreis-hof.de

 

Detaillierte Infos rund um den Erstberatungs-Gutschein finden Sie auch hier:

Flyer Beratungsleistung durch Experten

 

 

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18. November 2020