7. August 2021

Landkreis Hof zieht erste Zwischenbilanz der Hochwasser-Soforthilfen

Der Landkreis Hof zieht eine erste Zwischenbilanz der Soforthilfen für vom Juli-Hochwasser Betroffene. Die Beantragung ist weiterhin möglich.

Um die Geschädigten in den von den vergangenen Starkregenfällen und dem nachfolgenden Hochwasser besonders stark betroffenen Gebieten, zu denen auch der Landkreis Hof zählt, zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung ein umfangreiches Hilfs-Paket beschlossen, an dem sich der Bund zu 50 Prozent beteiligt. Zur Verfügung stehen neben der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ auch der „Härtefonds Finanzhilfen – insbesondere bei Existenzgefährdung“.

„Zur Schätzung des Gesamtschadens wurden die Landkreisgemeinden diese Woche erneut vom Landkreis abgefragt, so dass sich die zuvor geschätzte Schadensumme noch einmal leicht erhöht hat, auf aktuell rund 56,3 Millionen Euro“, so Landrat Dr. Oliver Bär.

Bisher sind 119 Anträge mit einer Schadenshöhe von insgesamt 874.790 Euro beim Landratsamt eingegangen (Stand 05.08.2021). Davon betrifft der weit überwiegende Teil – mit 116 Anträgen und einer Schadenssumme von 873.907 Euro – die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“. Bewilligt und auch bereits ausgezahlt wurden laut Fachbereichsleiter Wolfgang Schricker bisher insgesamt 66 Anträge in einer Gesamthöhe von 106.998 Euro. Zu den Anträgen, die bisher weder bewilligt noch abgelehnt werden konnten, hat das Landratsamt Rückfragen und wartet derzeit auf Rückmeldungen der Antragsteller, etwa auf die Nachreichung von Fotos oder anderer Unterlagen.

„Die Soforthilfen können weiterhin beantragt werden“, so Schricker. Dazu können sich Betroffene auf der Soforthilfen-Infoseite des Landkreises Hof informieren und die nötigen Antragsformulare herunterladen unter Anträge für Soforthilfen für Hochwasserbetroffene – Landkreis Hof (landkreis-hof.de). Es wird darum gebeten, dem Antrag wenn möglich Fotos beizufügen oder den entstandenen Schaden anderweitig kurz darzulegen. So werden Rückfragen vermieden und der Antrag kann zügig bearbeitet werden. Die Anträge sind bei der Wohnsitzgemeinde abzugeben und werden von dort an das Landratsamt weitergeleitet. Stichtag, bis zu dem die Anträge beim Landratsamt eingegangen sein müssen, ist der 30. September 2021.

Für die Bewilligung der Soforthilfen für Unternehmen und Freiberufliche ist die Regierung von Oberfranken zuständig, wohin die entsprechenden Anträge weitergeleitet werden. Der Antrag mit dem zugehörigen Berechnungsbogen für „Härtefonds Finanzhilfen“ ist zu finden unter: Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“.

Zu beachten ist, dass im Landratsamt Hof ausschließlich Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Hof bearbeitet werden können. Anträge, die sich auf Hochwasserschäden in der Stadt Hof beziehen, müssen bitte direkt bei der Stadt Hof eingereicht werden.

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7. August 2021