21. Januar 2021
Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dem Landkreis Hof über 7.200 FFP2-Masken für sogenannte pflegende Angehörige zur Verfügung gestellt. Dies sind Personen, die pflegebedürftige Menschen entweder im eigenen oder in einem fremden Hausstand betreuen.
Die Schutzmasken werden aktuell von Mitarbeitern des Landratsamtes an die Kommunen im Landkreis verteilt. Ab Montag, den 25. Januar 2021, können die kostenlosen Masken dann in der jeweiligen Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
„Wir übernehmen diese Aufgabe gerne und bieten den pflegenden Angehörigen an, die Masken direkt vor Ort bei uns in den Rathäusern abzuholen. Pro Hauptpflegeperson werden drei Masken vergeben“, erklärt Matthias Beyer, Kreisvorsitzender des bayerischen Gemeindetags und Bürgermeister von Köditz.
Die Verteilung erfolgt grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten der jeweiligen Rathäuser.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Töpen und Trogen können die Masken für die pflegenden Angehörigen bei der Verwaltungsgemeinschaft im Rathaus Feilitzsch abholen. Die VG ist ebenfalls zu den normalen Öffnungszeiten besetzt.
Wir bitten außerdem auch die Informationen der einzelnen Kommunen zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Abgabe gilt folgendes zu beachten:
· die Ausgabe der Masken erfolgt ausschließlich an die Hauptpflegeperson.
· jede Hauptpflegeperson erhält drei FFP2-Masken.
· die Ausgabe erfolgt gegen Vorlage eines Nachweises der Bezugsberechtigung. Als Nachweis ist insbesondere das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades geeignet.
Darüber hinaus hat der Landkreis Hof vom Freistaat Bayern über 18.000 FFP2-Masken für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt bekommen. Die kostenlosen Schutzmasken werden derzeit verpackt und etikettiert. Die Briefe mit jeweils fünf Masken werden den Berechtigten dann in den nächsten Tagen per Post zugestellt.