5. Juni 2024

Informationen zur Europawahl am 09.06.2024

In wenigen Tagen wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament.
Als Wahltermin für Deutschland hat die Bundesregierung den 09.06.2024 festgelegt. Von 08:00 bis 18:00 Uhr kann an diesem Tag gewählt werden.

Im Landkreis Hof sind rund 82.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

 

Wie wird gewählt?

In jedem Mitgliedsland wählen die Bürgerinnen und Bürger die Vertreter ihres Landes, die für die Wahlperiode 2024 bis 2029 in das EU-Parlament einziehen. Europaweite Kandidatenlisten gibt es nicht. Je nach Größe stehen den Staaten unterschiedlich viele Sitze zu – mind. 6, max. 96 Sitze. Deutschland mit seinen rd. 84,6 Millionen Einwohnern erhält 96 Sitze im Parlament.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Diese kann er an eine der Listen vergeben, mit denen sich Parteien und politische Vereinigungen zur Wahl stellen. Auf den geschlossenen Listen finden sich Kandidaten in einer festgelegten und nicht mehr veränderbaren Reihenfolge.
Bitte beachten:

In Deutschland dürfen erstmals alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen. Auch sie erhalten vor der Abstimmung ihre Wahlbenachrichtigung per Post.

Mit dieser Wahlbenachrichtigung weisen die Wählerinnen und Wähler nach, dass sie in einem Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich aber, seinen Personalausweis, Reisepass oder bei ausländischen Unionsbürgern einen Identitätsnachweis dabeizuhaben, um ihn, wenn verlangt, vorzeigen zu können. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, kann wählen. Ohne Wahlschein geht das aber nur in dem Wahllokal für das die Wahlbenachrichtigung ausgestellt ist, mit Wahlschein kann man in einem beliebigen Wahlbezirk im Landkreis oder per Briefwahl wählen.

 

Briefwahl

Wer bei der Europawahl 2024 seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde schriftlich, online oder mündlich – allerdings nicht telefonisch – einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten inzwischen erhalten haben sollten.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, das heißt bis zum 7. Juni 2024 bis 18:00 Uhr beantragt werden, in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 9. Juni 2024 bis 15:00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann ggf. noch im Wahlamt seine Stimme abgeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 9. Juni 2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief rechtzeitig vor der Wahl abgesandt werden. Längere Postlaufzeiten können nicht ausgeschlossen werden. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte kurz vor der Wahl den Wahlscheinantrag bzw. die ausgefüllten Briefwahlunterlagen ggf. persönlich bei der Heimatgemeinde einwerfen bzw. abgeben oder einwerfen/abgeben lassen. Die Wahlberechtigten tragen hier die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 8. Juni 2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt.

 

Repräsentative Wahlstatistik

Zwei Stimmbezirke des Landkreises Hof wurden von der Bundeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit dem Landeswahlleiter/Landesamt für Statistik ausgewählt, an der sog. Repräsentativen Wahlstatistik teilzunehmen. Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – z. B. Aufschluss darüber, welches Geschlecht die eine oder andere Partei häufiger wählt, von welchen Altersgruppen die einzelnen Parteien bevorzugt werden, ob jüngere oder ältere Staatsbürger stärker vom Wahlrecht Gebrauch machen. Das Ergebnis soll einen Einblick in die Zusammensetzung der Wahlberechtigten und der Wählerschaft der Parteien geben. Das Wahlgeheimnis bleibt bei all diesen Ermittlungen streng gewahrt.
Repräsentative Wahlbezirke im Landkreis Hof sind:

· Gemeinde Geroldsgrün Wahlbezirk 04 – Langenbach

· Stadt Münchberg Wahlbezirk 06 – Feuerwehrgerätehaus

Die Gemeinden haben die betroffenen Wahlberechtigten darüber zu informieren, dass ihr Wahlbezirk in die repräsentative Auswahl einbezogen ist. Gewöhnlich geschieht dies mit der Wahlbenachrichtigung oder den Wahlscheinunterlagen. Auch können in amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde oder in der Presse die repräsentativen Wahlbezirke bekannt gegeben sein. Vor den betreffenden Wahlräumen ist am Wahltag zusätzlich eine Bekanntmachung ausgehängt und Informationsmaterial ausgelegt.

Für die Durchführung der Wahl in den ausgewählten Wahlbezirken gibt es spezielle Stimmzettel, die sich von den üblichen Stimmzetteln durch den Aufdruck einer Unterscheidungsbezeichnung abheben. Es gibt zwölf unterschiedliche Stimmzettel:

Die Kennbuchstaben stehen für Geschlecht und folgende Geburtsjahresgruppen:

A männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 2000 bis 2008
B männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1990 bis 1999
C männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1980 bis 1989
D männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1965 bis 1979
E männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1955 bis 1964
F männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geb. 1954 oder früher
G weiblich, geb. 2000 bis 2008
H weiblich, geb. 1990 bis 1999
I weiblich, geb. 1980 bis 1989
K weiblich, geb. 1965 bis 1979
L weiblich, geb. 1955 bis 1964
M weiblich, geb. 1954 oder früher

Die Feststellung, zu welcher der o. a. Gruppen der/die Wähler/-in gehört, wird bei der Ausgabe der gekennzeichneten Stimmzettel vom Wahlvorstand getroffen.
Eine Wahl auf einem Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck ist in einem repräsentativen Wahlbezirk nicht möglich. Den betroffenen Wahlvorständen liegen keine Stimmzettel ohne Aufdruck vor.

 

Wahlergebnisse

Die Ergebnisse im Landkreis Hof zur diesjährigen Wahl zum Europäischen Parlament werden am Wahlsonntag ab 18:00 Uhr auf der Homepage des Landkreises unter folgendem Link veröffentlicht: www.landkreis-hof.de/wahlergebnisse

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