13. Juli 2021
Informationen zum Unwetter
Spendengelder für Betroffene von Hochwasser können beantragt werden (Stand 21.09.21, 14:00 Uhr)
Nach den schweren Unwettern im Juli dieses Jahres hat die Bayerische Staatsregierung – neben den Soforthilfen und dem Härtefonds – das zentrale Spendenkonto „Katastrophenhilfe Bayern“ eingerichtet. Ziel ist es, damit Menschen die vom Hochwasser besonders stark betroffen sind, erneut finanziell zu unterstützen. Insgesamt umfasst das Spendenkonto eine Summe von rund 4 Millionen Euro.
Da auch der Landkreis Hof vom Ausmaß der Schäden in besonderer Weise betroffen war, fließt ein Teil der Spendengelder ins Hofer Land. Einen entsprechenden Scheck in Höhe von 602.379,20 Euro hat Landrat Dr. Oliver Bär jetzt von Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und Staatsministerin Carolina Trautner entgegengenommen.
„Die Starkregenereignisse im Juli haben auch im Landkreis Hof Spuren hinterlassen. Alleine am Tag und in der Nacht des Starkregens mussten knapp 500 Einsätze von unseren Feuerwehren, dem THW, BRK und weiteren Einsatzkräften gefahren werden. Durch das schnelle Eingreifen vieler Ehrenamtlicher konnte Schlimmeres zum Glück verhindert werden. Dennoch entstand ein Seitens der Kommunen geschätzter Schaden von mehr als 56 Millionen Euro. Der Freistaat Bayern hat schnell regiert und den Hochwasserbetroffenen mit den Soforthilfen unbürokratisch unter die Arme gegriffen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass nun mit den zusätzlichen Spendengeldern erneut denjenigen geholfen werden kann, die unverschuldet in eine schwierige finanzielle Situation geraten sind“, so Landrat Dr. Oliver Bär.
Die Spendengelder in Höhe von über 600.000 Euro sollen nun in einem nächsten Schritt an vom Hochwasser betroffene Privathaushalte/-personen, die sich in einer besonderen Notlage befinden und bei denen die staatliche und kommunale Soforthilfe nicht ausreicht oder nicht gewährt werden kann, sowie soziale, gemeinnützig anerkannte oder mildtätige Organisationen weitergeben werden. Unternehmen können durch die Spendengelder nicht unterstützt werden.
Die Notlage kann sich z.B. aus einem besonders hohen, nicht versicherten Schaden ergeben, dem nur eine geringe oder keine Unterstützung durch die Soforthilfe gegenübersteht. D.h., die Verteilung der Spendengelder erfolgt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe bereits Soforthilfen in Anspruch genommen wurden. Allerdings ist die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit (Einkommen, Vermögen) zu berücksichtigen.
Letztlich kommt es auf die Beurteilung des Einzelfalls unter Würdigung der individuellen Umstände an, ob und in welcher Höhe Spendengelder zur Verfügung gestellt werden. Ein unabhängiger Verteilerausschuss, dem örtliche Vertreter wohltätiger Organisationen angehören, entscheidet über die Verteilung.
Privathaushalte/-personen im Landkreis Hof, die sich aufgrund der Folgen des Unwetters im Juli 2021 in einer Notlage befinden, sowie vom Hochwasser geschädigte soziale, gemeinnützig anerkannte oder mildtätige Organisationen können sich ab sofort an das Landratsamt Hof wenden und eine weitere finanzielle Unterstützung in Form einer Spende beantragen. Dabei bitten wir die Antragsteller, ihre Personalien sowie ihren Schaden und ihre aktuelle individuelle Situation darzulegen.
Einen Vordruck finden Sie hier:
Vordruck Spendengelder
Die Verwendung des Vordrucks ist aber nicht zwingend.
Der Antrag ist bis spätestens 31.10.2021 an folgende Anschrift zu richten:
Landratsamt Hof
FB 201
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Das Landratsamt Hof wird die eingehenden Spendenanträge prüfen und anschließend dem Verteilerausschuss zur Entscheidung vorlegen. Dieser bestimmt, ob und in welcher Höhe ein Antragsteller finanziell unterstützt wird.
Fragen zur Antragstellung können an kommunalaufsicht@landkreis-hof.de oder telefonisch unter 09281/57-357 gestellt werden.
Landkreis Hof zieht erste Zwischenbilanz der Soforthilfen - Beantragung weiterhin möglich (Stand 07.08.21, 17:00 Uhr)
Der Landkreis Hof zieht eine erste Zwischenbilanz der Soforthilfen für vom Juli-Hochwasser Betroffene. Die Beantragung ist weiterhin möglich.
Um die Geschädigten in den von den vergangenen Starkregenfällen und dem nachfolgenden Hochwasser besonders stark betroffenen Gebieten, zu denen auch der Landkreis Hof zählt, zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung ein umfangreiches Hilfs-Paket beschlossen, an dem sich der Bund zu 50 Prozent beteiligt. Zur Verfügung stehen neben der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und der Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden" auch der "Härtefonds Finanzhilfen - insbesondere bei Existenzgefährdung".
„Zur Schätzung des Gesamtschadens wurden die Landkreisgemeinden diese Woche erneut vom Landkreis abgefragt, so dass sich die zuvor geschätzte Schadensumme noch einmal leicht erhöht hat, auf aktuell rund 56,3 Millionen Euro“, so Landrat Dr. Oliver Bär.
Bisher sind 119 Anträge mit einer Schadenshöhe von insgesamt 874.790 Euro beim Landratsamt eingegangen (Stand 05.08.2021). Davon betrifft der weit überwiegende Teil – mit 116 Anträgen und einer Schadenssumme von 873.907 Euro – die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“. Bewilligt und auch bereits ausgezahlt wurden laut Fachbereichsleiter Wolfgang Schricker bisher insgesamt 66 Anträge in einer Gesamthöhe von 106.998 Euro. Zu den Anträgen, die bisher weder bewilligt noch abgelehnt werden konnten, hat das Landratsamt Rückfragen und wartet derzeit auf Rückmeldungen der Antragsteller, etwa auf die Nachreichung von Fotos oder anderer Unterlagen.
„Die Soforthilfen können weiterhin beantragt werden“, so Schricker. Dazu können sich Betroffene auf der Soforthilfen-Infoseite des Landkreises Hof informieren und die nötigen Antragsformulare herunterladen unter Anträge für Soforthilfen für Hochwasserbetroffene - Landkreis Hof (landkreis-hof.de). Es wird darum gebeten, dem Antrag wenn möglich Fotos beizufügen oder den entstandenen Schaden anderweitig kurz darzulegen. So werden Rückfragen vermieden und der Antrag kann zügig bearbeitet werden. Die Anträge sind bei der Wohnsitzgemeinde abzugeben und werden von dort an das Landratsamt weitergeleitet. Stichtag, bis zu dem die Anträge beim Landratsamt eingegangen sein müssen, ist der 30. September 2021.
Für die Bewilligung der Soforthilfen für Unternehmen und Freiberufliche ist die Regierung von Oberfranken zuständig. Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden gebeten, sich vor Beantragung einer sog. Notstandsbeihilfe zunächst mit der Regierung von Oberfranken telefonisch (Vermittlung 0921/604-0) oder vorzugsweise per Mail (haertefonds@reg-ofr.bayern.de ) in Verbindung zu setzen. Informationen dazu auch unter: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/2021/am011/
Antragsformulare für Unternehmen und Freiberuflichen sind bei der Regierung von Oberfranken (Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth oder per Mail an haertefonds@reg-ofr.bayern.de) anzufordern und die Anträge dort als zuständige Bewilligungsbehörde auch einzureichen.
Zu beachten ist, dass im Landratsamt Hof ausschließlich Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Hof bearbeitet werden können. Anträge, die sich auf Hochwasserschäden in der Stadt Hof beziehen, müssen bitte direkt bei der Stadt Hof eingereicht werden.
Soforthilfen für Betroffene von Hochwasser können ab sofort beantragt werden (Stand 21.07.21, 15:00 Uhr)
Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Hof, die von den schweren Überschwemmungen in der vergangenen Woche betroffen sind, können ab sofort eine Soforthilfe beantragen.
Die entsprechenden Formulare können hier heruntergeladen werden: Formulare für Soforthilfen
Darüber hinaus finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen rund um die Anträge (Wie kann ich Soforthilfe beantragen? Wer ist zuwendungsberechtigt? Welche Voraussetzungen gibt es?)
„Unser Ziel und auch das des Freistaates Bayern ist es, dort, wo Hilfe notwendig ist, schnell zu helfen. Deshalb sind wir für die Soforthilfen, die das Kabinett gestern auf den Weg gebracht hat, sehr dankbar. Die Bürgerinnen und Bürger haben vielfach die Ärmel hochgekrempelt und aufgeräumt, aber es zeigen sich auch Schäden, die zum Teil eben nicht versichert sind. Deshalb ist es wichtig, den Einzelnen in einer besonderen Situation zu unterstützen. Auch das ist eine Form des Gemeinschaftsgeistes und der Solidarität. Selbstverständlich sind nicht alle Schäden finanziell greifbar, aber es ist gut, wenn wir so weit wie möglich versuchen, die Nachteile abzufedern“, so Landrat Dr. Oliver Bär.
Zur Linderung der ersten Not wird eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5.000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt. Hinzu kommt eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ von bis zu 10.000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.
In besonderen Fällen, in denen Menschen durch die Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, sind noch umfangreichere Hilfen möglich. In diesen Fällen können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden.
Die Anträge für „Haushalt/Hausrat“, „Ölschäden an Gebäuden“ sowie für den "Härtefonds Finanzhilfen - insbesondere bei Existenzgefährdung“ sind bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt einzureichen. Die Anträge werden dann an das Landratsamt weitergeleitet und geprüft. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird ein Förderbescheid erlassen und die Soforthilfe ausgezahlt.
Die starken Unwetter und Überschwemmungen der letzten Tage hatten in Teilen Bayerns erhebliche Schäden angerichtet. Alleine im Landkreis Hof ist vergangene Woche laut ersten Schätzungen ein Schaden von rund 55 Millionen Euro entstanden.
Freistaat Bayern beschließt Soforthilfen für Betroffene von Hochwasser im Landkreis Hof (Stand 20.07.21, 13:00 Uhr)
Neu: Telefon-Hotline auch am Montag, 19.07., erreichbar (Stand 17.07.2021, 16:30 Uhr)
Die am gestrigen Freitag, 16.07., gestartete Telefon-Hotline für vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Hof, die zunächst am Freitag und Samstag betrieben wurde, wird auch am Montag, 19.07.2021, von 08:00 bis 12:00 Uhr wieder erreichbar sein.
Unter der Telefonnummer 09281/57-473 stehen die Mitarbeiter des Landkreises zur Verfügung.
Antworten auf spezifische Fragen sowie nützliche Hinweise bzgl. Hochwasser-Versicherungen finden Sie darüber hinaus auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter Hinweise für den Bürger (bayern.de) sowie unter https://www.hochwasserinfo.bayern.de
Landkreis Hof richtet Hotline für vom Hochwasser Betroffene ein (Stand 16.07.2021, 11:00 Uhr)
Die Unwetter haben in dieser Woche die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sowie zahlreiche Einsatzkräfte der Region stark gefordert. Nach wie vor laufen vielerorts Aufräumarbeiten, um die Schäden, die an Häusern und Unternehmen entstanden sind, zu beseitigen. Zudem werden derzeit die Einsätze in den jeweiligen Gemeinden ausgewertet, um das Ausmaß der Schäden im Hofer Land zu ermitteln.
Damit einhergehend treten bei Betroffenen viele Fragen auf, insbesondere zu versicherungsrechtlichen Themen oder zur Entsorgung von Überschwemmungsmüll.
Deshalb hat der Landkreis Hof eine Hotline für vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
Unter der Telefonnummer 09281/57-473 stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zunächst zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Freitag, 16. Juli, von 12 – 16 Uhr
Samstag, 17. Juli, von 8 – 12 Uhr
Sollte es darüber hinaus erhöhten Bedarf geben, wird über eine Fortführung der Hotline entschieden.
Fragen, die an die Hotline gerichtet werden können, betreffen z.B. Themen wie die Müllentsorgung von Hausrat/ Unrat, finanzielle Entschädigung der Schäden, Hinweise für Schadensmeldungen bei Versicherungen, Verkehrsbehinderungen durch Hochwasserschäden usw.
Antworten auf spezifische Fragen sowie nützliche Hinweise bzgl. Hochwasser-Versicherungen finden Sie darüber hinaus auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter https://www.stmuv.bayern.de/.../hochwasser/buerger.htm sowie unter https://www.hochwasserinfo.bayern.de
Bilanz nach Unwetter im Landkreis Hof (Stand Mittwoch, 14.07.2021, 16:00 Uhr)
Die Unwetter und damit einhergehenden starken Regenfälle im Landkreis Hof haben gestern Nachmittag, am Abend und in der Nacht den Einsatz von über 70 Feuerwehren sowie zahlreichen Kräften des THW, der Polizei und Rettungsorganisationen gefordert.
Vor allem der nördliche Bereich des Landkreises war seit dem späten Dienstag-Nachmittag anhaltend von Regenfällen und zum Teil starken Überschwemmungen betroffen. Dies betraft sowohl Hauptverkehrsadern als auch Wohnhäuser und mehrere Firmengebäude.
Über die Nacht hinweg waren die Kräfte vor allem in Naila, Selbitz, Köditz, Feilitzsch und Trogen im Einsatz. Insgesamt mussten im Hofer Land rund 500 Einsätze gefahren werden.
„Ich danke allen haupt- und vor allem ehrenamtlichen Einsatzkräften für ihr Engagement, das es möglich gemacht hat, dass die gestrigen Schadensereignisse zwar mit großen Auswirkungen verbunden waren, aber dennoch eingegrenzt werden konnten. Wir können stolz auf den Zusammenhalt sein, den wir hier in der Region haben“, so Landrat Dr. Oliver Bär. Er hatte am gestrigen Abend den Katastrophenfall für den Landkreis ausgerufen. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Wetterlage ab den frühen Morgenstunden wieder entspannt hat und im Laufe des Vormittages Straßen, die in Folge von Überschwemmungen gesperrt werden mussten, größtenteils wieder freigegeben werden konnten, wurde der Katastrophenfall am Morgen wieder aufgehoben.
Dennoch waren am Vormittag noch etwa 150 Feuerwehrkameradinnen und Kameraden vor Ort in den Gemeinden, um Aufräumarbeiten zu leisten und Keller auszupumpen. „Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass viele Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Tagen viel Kraft brauchen werden, um die Schäden, die an ihrem Haus oder ihrem Unternehmen entstanden sind, wieder in den Griff zu bekommen. Dabei gilt unser besonderer Dank allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in diesen Tagen für ihre Nachbarn einsetzen, Freunde und Familien unterstützen“, so Bär.
Unterdessen hat sich auch die Lage an der Grundschule in Selbitz sowie an einzelnen Kitas im Landkreis Hof wieder entspannt. Sie hatten in Folge von Überschwemmungen heute geschlossen. Der Unterricht in Selbitz sowie auch die Kindergarten-Betreuungen können größtenteils ab morgen wieder stattfinden.
UPDATE NACH UNWETTER IM LANDKREIS HOF - KATASTROPHENFALL AUFGEHOBEN (Stand Mittwoch, 14.07.21, 08:00 Uhr)
Die Wetterlage hat sich in den vergangenen Stunden entspannt. Aktuell laufen vielerorts noch Aufräumarbeiten. Der Landkreis Hof hat soeben den Katastrophenfall aufgehoben.
UPDATE NACH UNWETTER IM LANDKREIS HOF - AKTUELLE LAGE (Stand: Mittwoch, 14.07.21, 07:00 Uhr)
Nach den starken Regenfällen gestern und in der vergangenen Nacht hat sich die Wetterlage inzwischen beruhigt.
Aufgrund der Wassermassen ist es vielerorts zu Überschwemmungen gekommen, weshalb Straßen nicht mehr befahrbar waren und zu Teil gesperrt werden mussten.
Die aktuelle Lage dazu:
Straßen:
- die Hauptverkehrsader B173 Hof Richtung Köditz bis zur Autobahnauffahrt Hof Nord/Köditz ist inzwischen wieder frei
- die Ortsdurchfahrt von Joditz ist aktuell noch wegen Aufräumarbeiten gesperrt
- Ortsbereich von Köditz wegen Aufräumarbeiten behindert
- Zufahrtsstraße von Reitzenstein zur Hauptstraße Berg Richtung Hölle ist wegen einer unterspülten Brücke gesperrt
- darüber hinaus gibt es kleinere kurzfristige Sperrungen wegen Aufräumarbeiten
Schulen/Kindergärten:
- Selbitz: Grundschule am 14.7. geschlossen
- Selbitz: Evang. Kita Mühlberg am 14.7. geschlossen
- Selbitz: Evang. Kita Walter Hummer - ausgelagerte Hortgruppe in Grundschule am 14.7. geschlossen / Betreuung in der Kita möglich
- Naila: Evang. Kita Froschgrün am 14.7. und 15.7.geschlossen
- Köditz: Kita Wichtelland am 14.7. geschlossen
UPDATE ZUM UNWETTER IM LANDKREIS HOF - AKTUELLE SITUATION (Stand: Mittwoch, 14.07.21, 00:30 Uhr)
Schließungen:
- die Grundschule Selbitz bleibt morgen geschlossen
- der Kindertagesstätte Wichtelland in Köditz bleibt morgen geschlossen, die Schule bleibt nach aktuellem Stand geöffnet
Straßensperrungen:
- Ortsdurchfahrt Joditz komplett gesperrt
- B 173 Hof Richtung Köditz bis zur Autobahnauffahrt Hof Nord/Köditz
Einsatzzahlen:
- Selbitz: 120 Einsätze beendet, 12 Einsätze ausstehend
- Feilitzsch: 55 Einsätze beendet, 6 Einsätze ausstehend
- Köditz: aktuell sinkende Pegel, Einsätze werden noch abgearbeitet
- Hölle: 8 Einsätze beendet
- Issigau: 9 Einsätze beendet
- Kleinere Einsätze verteilt im Landkreis konnten mittlerweile abgeschlossen werden (darunter u.a. vollgelaufene Keller, überflutete Straßen, umgestürzte Bäume auf Fahrbahnen, Brandmeldeanlagen-Alarme, vereinzelte Stromausfälle)
Die Notfall-medizinische Versorgung war und ist gewährleistet.
Pressemitteilung: Katastrophenfall aufgrund von Starkregen im Landkreis Hof (Stand: Dienstag, 13.07.21, 23:00 Uhr)
Starke Regenfälle erfordern seit dem späten Nachmittag den Einsatz von Feuerwehr, THW und Rettungskräften in größeren Teilen des Landkreises Hof.
Vor allem der nördliche Bereich des Landkreises ist seit dem späten Nachmittag anhaltend von Regenfällen und zum Teil starken Überschwemmungen betroffen. Dies betrifft sowohl Hauptverkehrsadern als auch Wohnhäuser und mehrere Firmengebäude.
Seit den Abendstunden sind die Kräfte insbesondere in Naila, Selbitz, Köditz, Feilitzsch und Trogen im Einsatz. Aktuell sind 51 Feuerwehren aus dem Landkreis und der Stadt Hof im Einsatz. Insgesamt sind derzeit knapp 1.000 Kräfte der Feuerwehr sowie 140 Kräfte des THW vor Ort.
Landrat Dr. Oliver Bär hat um 20:50 Uhr der Katastrophenfall gem. Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes im Landkreis Hof ausgerufen. Damit ist insbesondere eine zentrale Koordination verbunden und die Anforderung überörtlicher Einsatzmittel zur Abwendung besonderer Gefährdungssituationen möglich.
In diesem Zusammenhang wurde ein örtlicher Einsatzleiter sowie weitere Einsatzleiter benannt.
Die Integrierte Leitstelle Hochfranken bittet um Verständnis, dass feuerwehrbedingte Einsätze aufgrund des hohen Aufkommens priorisiert werden müssen und Wartezeiten anfallen können. Die rettungsdienstliche Versorgung ist sichergestellt. Beim Notruf 112 kann es in Einzelfällen allerdings zu geringen Wartezeiten kommen. Bitte wählen Sie den Notruf 112 daher nur im ausdrücklichen Notfall.
Wir stehen derzeit in engem Austausch mit Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes. Diese prognostizieren für den Landkreis Hof einen Rückgang der Regenfälle bis Mitternacht. In der Zeit zwischen 0 und 6 Uhr muss mit weiteren stärkeren Regenfällen mit Niederschlägen gerechnet werden.
Wir bitten deshalb die Bevölkerung, weiterhin vorsichtig zu sein und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben. Auch dann, wenn die Wetterlage aktuell ruhig erscheint.
Landrat ruft Katastrophenfall aus (Stand: Dienstag, 13.07.21, 21:00 Uhr)
Landrat Dr. Oliver Bär hat für den Landkreis Hof den Katastrophenfall ausgerufen. Damit ist insbesondere eine zentrale Koordination möglich. „Dazu haben wir einen örtlichen Einsatzleiter sowie weitere Einsatzleiter benannt. Sofern es die Situation erfordert, haben wir auch die Möglichkeit, Einsatzkräfte von außerhalb anzufordern“, so Landrat Dr. Bär.
Aktuell sind 50 Feuerwehren aus dem Landkreis sowie die Feuerwehr Hof im Einsatz. Insgesamt sind derzeit bis zu 800 Kräfte der Feuerwehr sowie 140 Kräfte des THW vor Ort.
Wir bitten die Bevölkerung im Landkreis, insbesondere in Selbitz, ihre Wohnungen und Häuser nur in wirklich dringenden Fällen zu verlassen.
Feuerwehren und THW im Einsatz (Stand: Dienstag, 13.07.21, 20:30 Uhr)
Starke Regenfälle erfordern seit dem späten Nachmittag den Einsatz von Feuerwehr und THW in Teilen des Landkreises Hof.
Vor allem der Westen des Landkreises ist derzeit stark von Überschwemmungen betroffen.
BEsonders betroffen ist momentan die Gemeinde Selbitz, sowie Berg, Issigau und Köditz.
„Unser Dank gilt all denjenigen, die unverzüglich und nach wie vor im Einsatz sind, um zu helfen, wo es nötig ist“, so Landrat Dr. Oliver Bär.
Auch für die nächsten Stunden warnt der Deutsche Wetterdienst vor Unwettern, Gewitter und Starkregen in Stadt und Landkreis Hof.
Seien Sie deshalb bitte vorsichtig, bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause. Auch dann, wenn die Wetterlage aktuell ruhig erscheint.