14. Januar 2022

Aktuelle Informationen zum Führerschein-Umtausch für den Landkreis Hof

Aufgrund zahlreicher Nachfragen in Zusammenhang mit der Medienberichterstattung in den letzten Tagen weist die Führerscheinstelle des Landkreises Hof an dieser Stelle nochmals kurz zusammengefasst auf aktuelle wichtige Informationen zum Umtausch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Hof hin.
Die ausführliche Information zum Führerscheinumtausch mit allen Infos für unseren Landkreis entnehmen Sie bitte der Infoseite Informationen zum Führerscheinumtausch - Landkreis Hof (landkreis-hof.de).

Wie läuft die Beantragung im Landkreis Hof?

Anders als etwa bei der Stadt Hof ist im Landratsamt keine persönliche Beantragung des Führerscheinumtausches mit Termin möglich und notwendig. (Alle zur Verfügung stehenden Termine müssen an die Führerschein-Abholer vergeben werden.)
Folgende Möglichkeiten zur Beantragung bestehen:
  • Die Antragsformulare können zusammen mit einem biometrischen Lichtbild und einer Führerscheinkopie per Post übersandt werden. Das erforderliche Formular ist über die Homepage www.landkreis-hof.de bei „Service“ – „Formulare A-Z“ abrufbar. Hier geht es direkt zum Formular "Antrag Umtausch Papier in Karte".
  • Alle Landkreisbürger haben aber auch die Möglichkeit, den Führerscheinumtausch über ihr Einwohnermeldeamt (Gemeinde) zu beantragen, bzw. den Antrag dort abzugeben.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, den aktuellen Führerschein zusammen mit dem Umtauschantrag zu übersenden, dann ist eine direkte Zustellung des neuen Führerscheines durch die Bundesdruckerei an die Heimatadresse möglich. Eine persönliche Abholung ist in diesem Fall nicht notwendig.
 

Wer muss im Moment (Stand Januar 2022) seinen Führerschein umtauschen?

Es sind im Moment nur Personen mit PAPIER-Führerscheinen betroffen. Und: Bei den Inhabern von Paper-Führerscheinen sind aktuell wiederum nur folgende Geburtsjahrgänge betroffen:
  • Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch läuft bereits; bisher geltendes Fristende für die Beantragung ist der 19.01.2022 (über eine Fristverlängerung um 6 Monate bis 19.07.2022 will der Gesetzgeber auf Bundesebene entscheiden)
  • Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch läuft im Jahr 2022, Fristende für den Antrag ist der 19.01.2023.
Alle Personen, die vor 1953 geboren sind, haben erst im Jahr 2032 Handlungsbedarf. Dieser Personenkreis muss momentan nichts tun, egal ob er einen Papier- oder Kartenführerschein besitzt.
Fristen für weitere Jahrgänge sind unserer Infoseite zu entnehmen.

Mehr Informationen

Alle wichtigen Informationen zum Führerscheinumtausch (Abwicklung, Fristen, Antragsformular etc.) sind für alle Landkreisbürger kompakt auf unserer Infoseite zusammengefasst unter: https://www.landkreis-hof.de/informationen-zum-fuehrerscheinumtausch 

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14. Januar 2022