Wappen & Bildmarke

Das Wappen des Landkreises Hof.

Wappenbeschreibung:
„Gespalten, vorne in schwarz ein linkgsgewendeter, rotgekrönter und rotbewehrter goldener Löwe; hinten in gold mit von rot- und silbergestücktem Bord ein rotbewehrter schwarzer Löwe.“

Wappenbegründung:
In der geschichtlichen Entwicklung des heutigen Landkreises Hof ist die Wirksamkeit der Burggrafen von Nürnberg, der späteren Markgrafen von Brandenburg-Bayreuth, von überragender Bedeutung. Um 1373 erwarben sie im Zuge der Ausdehnung ihrer Territorialhoheit in Oberfranken den Kasten-Amtsbezirk Hof; das als „Landeshauptmannschaft Hof“ bezeichnete Oberamt war ein bedeutender Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im burggräflichen bzw. markgräflichen Oberland. Zur Versinnbildlichung der burggräflichen Rechte im Hofer Raum eignet sich besonders gut deren älteres Wappen: der steigende schwarze Löwe im goldenen Schild mit dem von rot- und silbergestücktem Bord. Dieses Wappen führten die Zollern schon als Burggrafen von Nürnberg; als solche erwarben sie den Besitz um Hof.

Rechtsvorgänger der Burggrafen waren die Vögte von Plauen und Weida, die von den Wittelsbachischen Herzögen als Lehnsherren das pfalz-bayerische Wappen (in schwarz, den rotgekrönten und bewehrten goldenen Löwen) im 13. Jahrhundert verliehen erhielten. Durch die Verwendung des Wappens der Vögte von Weida im Kreiswappen von Hof wird auch darauf hingewiesen, dass weite Teile des heutigen Landkreises jahrhundertelang zum Vogtland gehörten.

Dem historischen Ablauf entsprechend steht an erster Stelle im Landkreiswappen das Sinnbild der Vögte von Weida, dem das ihrer Rechtsnachfolger, der Burggrafen von Nürnberg nachmaligen Markgrafen von Brandenburg-Bayreuth, folgt.

Die Bildmarke des Landkreises Hof.

Haupterkennungsmerkmal:
Ein Haupterkennungsmerkmal des Landkreises Hof ist das Wappen. Das Wappen ist die ursprünglichste Form eines Logos und garantiert eine Generationen übergreifende Identifikation. Das Wappen in der historisch überlieferten Form wird im Rahmen hoheitlicher Zwecke eingesetzt, im Siegel, im Banner und in der Flagge. Es findet auf Wappenbögen und offiziellen Urkunden Verwendung.

Bildmarke:
Für alle anderen Zwecke wird im Sinne einer besseren drucktechnischen Umsetzung und digitalen Reproduzierbarkeit nur noch das Wappen in einer überarbeiteten Form verwendet. Die Wappenelemente sind auf das Wesentliche reduziert, die Darstellung ist klar und aufgeräumt. Zur Auswahl stehen eine farbige und eine einfarbige Version.

Zurück zum Wappen:
Die Natur im Landkreis Hof prägt ihr Gesicht durch dicht bewaldete Flächen und mit zum Teil tief eingeschnittenen Wiesentälern, durch die sich kleine Flüsse und Bäche winden. Eine Region, welche nicht nur durch eine touristische Einzigartigkeit besticht, sondern in der es sich auch besonders lohnt zu leben. Neben einer außergewöhnlichen Landschaft, einer hohen Lebensqualität und bewundernswert echten Menschen, ist unserem Landkreis viel Gutes
gegeben. Manches übersehen wir aber im alltäglichen Leben oder haben vergessen, es für uns zu nutzen. Die Rückkehr unserer Bildmarke zu dem auf das Wesentliche reduzierten Wappen soll ein Symbol dafür sein, dass wir unsere Herkunft und die vielen charakteristischen Kostbarkeiten unserer Heimat wiedererkennen und damit die Zukunft einer wertvollen Region prägen. Ohne still zu stehen und mit dem nötigen Vorwärtsdrang werden wir so den besonderen und authentischen Charakter unserer Heimat stets für uns bewahren.

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