25. Juni 2019

Gutscheine für Sanierungs-Erstberatung

Der Kauf eines alten Hauses ist insbesondere für Laien immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Die leerstehenden Gebäude werden zu großen Teilen weder den modernen Raumzuschnitten noch den Vorgaben an Energieeffizienz und Wohnkomfort gerecht. Der hieraus resultierende Sanierungsaufwand, verbunden mit der mangelnden Instandhaltung der Gebäude, schlägt sich in einer erheblichen Verunsicherung möglicher Kaufinteressenten nieder. In vielen Fällen entscheiden sich potentielle Interessenten aus dieser Verunsicherung heraus für den Neubau auf der „Grünen Wiese“.

Auch die Eigentümer von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien sind häufig überfordert und haben weder eine Vorstellung über zukünftige Nutzungskonzepte, noch über die Höhe der anfallenden Sanierungskosten. Damit wird der Leerstand in den Ortskernen verstärkt, obwohl Bedarf an qualitativ hochwertigem Wohnraum vorhanden ist und an den Ortsrändern Neubaugebiete entstehen.

Da es sich bei älteren, häufig ursprünglich in Teilbereichen gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Anwesen um individuelle Probleme und Anforderungen handelt, gibt es hier keine Baulösungen „von der Stange“. Als besonders wichtig hat sich in diesem Prozess eine frühzeitige, professionelle Beratung von Sanierungswilligen herausgestellt. Mit einer solchen frühen, individuellen Begleitung, können von Anfang an Probleme und Besonderheiten, die bei alten Gebäuden erfahrungsgemäß häufig auftreten, beachtet und in den Planungsprozess einbezogen werden.

Ebenfalls wird den Bauinteressenten der erste Schreck, den man bei einem alten Haus in schlechtem und ungepflegtem Zustand leicht bekommen kann, genommen. Denn häufig mangelt es den potentiell Interessierten oder den Hauseigentümern auch an der nötigen Phantasie, wie bei einem alten und sanierungsbedürftigen Objekt, ein an die heutigen Bedürfnisse angepasstes Wohnobjekt, oder eine neue Nutzungsmöglichkeit, aussehen kann.

Eine Erstberatung kann Unsicherheiten ausräumen, spannende und zeitgemäße Anpassungen aufzeigen und damit eine frühzeitige Abschätzung, ob die Maßnahme im Rahmen eines geplanten Sanierungsbudgets umsetzbar ist, zulassen.

Um potentiellen Kaufinteressenten beziehungsweise sanierungswilligen Eigentümern ihre Unsicherheit gegenüber der Nutzung von Bestandsgebäuden zu nehmen, möchten die Landkreise Hof, Wunsiedel im Fichtelgebirge, die Stadt Hof und die Region Bayreuth eine unterstützende, kostenreduzierte Sanierungsberatung anbieten.

Des Weiteren bietet die frühzeitige Einbindung eines Fachberaters die Möglichkeit auf öffentliche Gestaltungswünsche hinzuweisen und mögliche Förderprogramme aufzuzeigen. Damit wird ein Beitrag zur regionalen Identität der Ortszentren und Aufrechterhaltung der regionalen Baukultur geleistet.

Inhalt der Beratung:

Die grundsätzlichen Gestaltungs- und Nutzungswünsche sind vom Bauinteressenten zu bestimmen, sofern sie mit dem aktuellen Baurecht, dem Denkmalschutz, den jeweiligen örtlichen Planfestsetzungen und etwaigen Gestaltungssatzungen vereinbar sind.

Generell soll ein größtmöglicher Erhalt von vorhandener Bausubstanz einem Abriss vorgezogen werden.

Die Themen, die im Rahmen der Beratung abgedeckt werden, sind:

  • Sanierung und Erhalt vorhandener Bausubstanz
  • Erhalt ortsbildprägender Strukturen
  • Barrierefreier und altersgerechter Umbau
  • Energetische Sanierung
  • Beratung zum Thema Denkmalschutz und Baukultur
  • Fördermöglichkeiten

Die Beratungen können folgende Aspekte umfassen:

  • Bewertung des Gebäudebestandes
  • Tipps und Hinweise zum Umbau
  • Beurteilung des energetischen Zustandes und Handlungsempfehlungen dazu
  • Hinweise und Vorschläge zur Veränderung der Raumaufteilung
  • Grobe Kosteneinschätzung des Vorhabens unter Berücksichtigung potentieller Fördermittel
  • Gesetzliche Beschränkungen und Vorgaben (Bauantragspflicht, Denkmalschutz…)

Nach Objektbegehung und Zustandsanalyse sollen durch den Fachplaner individuelle Nutzungsvorschläge und ein erster Kostenrahmen ermittelt werden. Zusätzlich zu der unabhängigen Beratung erhalten die potentiellen Bauherren Tipps oder Ideen zu dem geplanten Bauvorhaben – von der „gesunden“ Baustoffwahl über sinnvolle Energiespar-Maßnahmen bis zum gemütlichen oder stilvollen Innenausbau. Unsere Experten verfügen über einen aktuellen Wissensstand. Von der richtigen Koordinierung der einzelnen Baumaßnahmen bis hin zur Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse oder Fördermittel.

Die Beratungen sind vom Beauftragten schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation soll neben allgemeinen Informationen zum Gebäude einen Bericht der Beratung sowie eine Fotodokumentation enthalten. Angefertigte Pläne und Skizzen sind beizulegen. Die Dokumentation ist nach erfolgter Beratung der zuständigen Gebietskörperschaft in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.

Rahmenbedingungen der Beratungsgutscheine

Die Inanspruchnahme der Beratungsgutscheine ist innerhalb der Ortskerne (Innenbereich lt. § 34 BauGB) möglich. Des Weiteren müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Beantragung kann sowohl durch den Eigentümer als auch durch Kaufinteressenten, wenn nachweislich ein Verkaufsinteresse des Eigentümers vorliegt, erfolgen.
  • Das Gebäude muss vor dem Jahr 1970 errichtet worden sein
  • Das Objekt muss einen Leerstand von mindestens 24 Monaten und mindestens 50% der Nutzfläche aufweisen.

Eine Abweichung von den genannten Rahmenbedingungen ist möglich, sollte es sich um ein Baudenkmal oder ein Objekt mit besonderer städtebaulicher Relevanz oder ortsbildprägender Erscheinung handelt. Eine eventuelle Abweichung von den Rahmenbedingungen liegt im Ermessen der erstberatenden Stelle (Regionalmanager/Leerstandsmanager der Gebietskörperschaften).

Umfang der Beratung und Kosten für den Interessenten:

Der Umfang der Beratungen beträgt grundsätzlich 10 Stunden.

 

Für die Inanspruchnahme der Beratungsleistung ist durch den Antragssteller ein Eigenanteil von 100 Euro zu zahlen. Hierdurch soll verhindert werden, dass „willkürlich“ Beratungen angefordert werden, ohne dass ein tatsächliches Interesse an Kauf oder Sanierung vorliegt.

 Die „Sanierungs-Erstberatung“ wird im Zuge des Kooperationsprojektes „Leerstandsmanagement“ der Landkreise Hof, Bayreuth und Wunsiedel und der kreisfreien Städte Hof und Bayreuth durch das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert.

Für Fragen rund um die Beratung stehen Ihnen Fabian Höhne und Christoph Faltenbacher, Leerstandsmanager des Landkreises Hof, unter der Telefonnummer 09281-57 517 oder per Mail an hausundhof@landkreis-hof.de zur Verfügung.

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25. Juni 2019