Gesetzliche Anzeigepflicht beim Landratsamt für Landpachtverträge entfällt
Seit Jahresbeginn entfällt in Bayern die Pflicht, Landpachtverträge beim Landratsamt (Bereich Landpachtrecht) anzuzeigen.
Bisher mussten Verpächter oder Pächter von landwirtschaftlich genutzten Flächen ab einer Größe zwei Hektar ihre neu abgeschlossenen, geänderten oder verlängerten Pachtverträge gemäß Landpachtverkehrsgesetz binnen vier Wochen bei der zuständigen Behörde vorlegen, für den Landkreis Hof beim Ordnungsamt (Bereich Landpachtrecht) am Landratsamt. Örtlich zuständig waren dafür jeweils die Landratsämter bzw. die kreisfreien Stadtverwaltungen, in deren Gebiet die Hofstelle des Verpächters lag. Diese Regelung entfällt seit 1.1.2025 ersatzlos. Das hat der Bayerische Landtag mit der Änderung des Bayerischen Agrargesetzes vom 09.12.2024 so festgelegt.
Sofern darüber hinaus Fragen zu Landpachtangelegenheiten (z.B. Pachtpreisauskünfte) bestehen, stehen die bisherigen Ansprechpartner des Ordnungsamtes am Hofer Landratsamt natürlich auch weiterhin zur Verfügung.