Geflügelpest: Stallpflicht endet, übrige Regelungen bleiben in Kraft
Am 30.04.2021 endet die präventive Aufstallungspflicht für Hausgeflügel. Das bedeutet: Ab 01.05.2021 darf das Hausgeflügel im Landkreis Hof wieder ins Freie gelassen werden, die anderen Regelungen der Allgemeinverfügung Nr. 2-6 zur Biosicherheit bleiben jedoch in Kraft.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel- pest/.
Die Allgemeinverfügung mit allen Bestimmungen finden Sie hier.