2. Februar 2022

Geflügelpest bei verendeten Wildgänsen am Förmitzspeicher festgestellt

In der vergangenen Woche wurden am Förmitzspeicher vier verendete Wildgänse geborgen. Die vom Veterinäramt des Landkreises Hof veranlasste Untersuchung ergab einen positiven Befund auf das Virus der Geflügelpest. Vom Nationalen Referenzlabor wurde nun der Subtyp H5N1 bestätigt, der seit Oktober 2021 vermehrt zu Ausbrüchen bei Wildvögeln, wie Wildgänsen, Wildenten, Möwen und Greifvögeln, aber auch in Geflügelbeständen geführt hat.

So wurden seit Oktober vergangenen Jahres deutschlandweit über 800 Geflügelpestfälle beim Friedrich-Löffler-Institut gemeldet. Bayernweit waren es bislang 14 Fälle. Aufgrund dieser Fallzahlen ist davon auszugehen, dass das Virus in Deutschland mittlerweile flächendeckend bei wildlebendem Wassergeflügel anzutreffen ist und nun mit dem Landkreis Hof auch Oberfranken erreicht hat. Eine weitere Ausbreitung der Infektion in der bayerischen Wildvogelpopulation wird angenommen. Das Friedrich-Löffler-Institut und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sehen in ihren Risikoeinschätzungen insbesondere die Bereiche um und an Gewässern, an denen wildlebendes Wassergeflügel vorzufinden ist, als besonders gefährdet an.

Übersicht Geflügelpestfälle in Deutschland im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.01.2022 Quelle: FLI

Das Landratsamt Hof sowie die Stadt Hof hat mit einer Allgemeinverfügung vom 08.12.2021 (Landratsamt Hof) bzw. 09.12.2021 (Stadt Hof) bereits auf die im Herbst deutschlandweit aufgetretenen Fälle reagiert und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Eintrag in Geflügelbestände angeordnet. Aus nun aktuellem Anlass bitten wir Geflügelhalter sowie die Bevölkerung, die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen dringend zu berücksichtigen.

Die Regelungen und der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung sind hier nachzulesen:  Allgemeinverfuegung Biosicherheitsmassnahmen Gefluegelpest

Weitere Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts finden Sie im Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen 

Es gilt insbesondere Folgendes:

  • Im gesamten Landkreis Hof sowie in der Stadt Hof gilt ein allgemeines Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel; für weitere Details s. Allgemeinverfügung). Singvögel dürfen weiterhin gefüttert werden. Wildvögel wie Enten, Gänse etc. hingegen sollen ausdrücklich NICHT gefüttert werden.
  • Ställe oder sonstigen Standorte der Tiere sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Betriebsfremde Personen dürfen Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten, die danach unverzüglich zu reinigen bzw. unschädlich zu entsorgen ist.
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    Nach jeder Einstallung oder Ausstallung des Geflügels müssen die dazu eingesetzten Gerätschaften, der Verladeplatz, Fahrzeuge sowie frei gewordene Ställe gereinigt und desinfiziert werden. Auch auf eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung ist zu achten und hierüber Aufzeichnungen zu machen. Der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeter Tiere müssen nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert werden. Des Weiteren ist eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

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    Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis Hof sowie in der Stadt Hof verboten.

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    Für den Handel und die gewerbsmäßige Weitergabe von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel müssen die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder, im Fall von Enten und Gänsen, virologisch nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde mit negativem Ergebnis auf das Vogelgrippevirus hin untersucht worden ist.

Was versteht man unter Geflügelpest?

Die Geflügelpest stellt eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche dar und betrifft sowohl wildlebende Vögel als auch Hausgeflügel wie Hühner, Puten, Gänse und Enten, die in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch in Hobby-Beständen gehalten werden. Singvögel und Tauben spielen nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft als Überträger des Vogelgrippevirus keine Rolle.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt. Tote oder kranke Tiere sollten aber nicht berührt werden. Das Veterinäramt bittet, entsprechende Funde von Wassergeflügel unter der Telefonnummer 09281/57-215 (Landratsamt Hof) und für Funde im Stadtgebiet Hof unter der Nummer 09281/815-1192 (Stadt Hof) zu melden.

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2. Februar 2022