Geänderte Regelung zur Quarantäne
Der Freistaat Bayern hat die Regelungen zur Quarantäne geändert:
Ab heute, 02.11., können sich Kontaktpersonen von Infizierten frühestens nach sieben Tagen freitesten, um die Quarantäne frühzeitig zu verlassen, statt wie bisher nach fünf Tagen. Gleiches gilt für Geimpfte (sowie Genesene mit zusätzlicher Impfung), die mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Voraussetzung für die Freitestung und Beendigung der Quarantäne ist jeweils, dass während der häuslichen Isolierung keine typischen Krankheitszeichen von COVID-19 aufgetreten sind.
Grund für die Änderung dieser Regelung ist gemäß Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums, dass eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten von asymptomatischen engen Kontaktpersonen mittels der Fünf-Tage-Frist häufig nicht gelingt, da oft erst nach dem fünften Tag oder später eine Infektion nachgewiesen werden kann.
Zudem ermöglicht die angepasste Allgemeinverfügung es den Behörden vor Ort, strengere Quarantäneregeln zu erlassen, etwa bei einem regional erhöhten Ausbruchsgeschehen.
Die entsprechende Bekanntmachung ist nachzulesen unter: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/10/konsolidierte-lesefassung_allgemeinverfuegung_isolation_29-10-2021.pdf