16. Oktober 2020
Frist für Fahrtkostenerstattung endet am 31.10.2020
Falls noch nicht geschehen, müssen die Anträge zur Fahrtkostenerstattung für das vergangene Schuljahr 2019/20 bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Hof eingereicht werden. Dies betrifft Schüler, die ein Gymnasium oder eine Berufsfachschule, eine Wirt-schaftsschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule ab Jahrgangsstufe 11 besuchen oder die in Teilzeit an einer Berufsschule unterrichtet werden. Der Stichtag ist wichtig, da aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Anträge, die nach dem 31.10. eingereicht werden, keine Zahlungen geleistet werden dürfen.
Bitte beachten: Bei der Abrechnung der Fahrtkosten können nur die Kosten für die günstigsten Verkehrsmittel unter Beachtung von z. B. Schülerfahrkarten oder Benutzung der Bahncard berücksichtigt werden können.
Wer im Landkreis Hof wohnt, muss seinen Antrag beim Landratsamt stellen, wer seinen Wohnsitz in der Stadt Hof hat, bitte bei der Stadtverwaltung.