Frist für Schüler-Fahrtkostenerstattung endet am 31. Oktober 2024
Schülerinnen und Schüler aufgepasst! Falls noch nicht geschehen, müssen die Anträge zur Fahrtkostenerstattung für das vergangene Schuljahr 2023/2024 bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Hof eingereicht werden. Dies betrifft Schüler, die ein Gymnasium oder eine Berufsfachschule, eine Wirtschaftsschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule ab der Jahrgangsstufe 11 besuchen oder die in Teilzeit an einer Berufsschule unterrichtet werden.
Der Stichtag ist wichtig, da aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Anträge, die nach dem 31.10. eingereicht werden, keine Zahlungen geleistet werden dürfen. Bitte beachten: bei der Abrechnung der Fahrtkosten können nur die Kosten für die günstigsten Verkehrsmittel unter Beachtung von z. B. Deutschlandticket sowie 365 €-Ticket ab 01.01.2024 berücksichtigt werden. Wer im Landkreis Hof wohnt, muss seinen Antrag beim Landratsamt stellen; wer seinen Wohnsitz in der Stadt Hof hat, bei der Stadtverwaltung.
Wichtige Info für Schüler, die ab 01.01.2024 auf das 365 €-Ticket umgestiegen sind:
Das DB Reisezentrum Hof hat bis auf Weiteres geschlossen. Bitte reichen Sie das 365 €-Ticket in Kopie, zusammen mit den weiteren Fahrkartenbelegen beim Landratsamt Hof ein. Das 365 €-Ticket kann im Original, mit einem formlosen Schreiben unter Angabe der Adresse sowie einer Bankverbindung, an das DB Reisezentrum in Marktredwitz geschickt werden. Hier erfolgt die Fahrtkostenerstattung für die Monate September – Dezember 2024.
Adresse:
DB Reisezentrum Marktredwitz
Bahnhofstraße 7
95615 Marktredwitz
Den Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, finden Sie hier.