Digitaler Bauantrag

Das Landratsamt Hof nimmt am Pilotprojekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teil.

Um ein digitales Verfahren zu ermöglichen ist am 01.03.2021 die digitale Bauantragsverordnung (DBauV) in Kraft getreten. Damit können verschiedene Anträge im Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe von Antragsassistenten in einem geführten Prozess online gestellt werden (vergleichbar mit der Elster-Steuererklärung). Baupläne und Bauvorlagen werden ebenso in digitaler Form im pdf-Format hochgeladen.

Es bleibt aber noch möglich schriftliche Anträge vorzulegen.

Nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) sind nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen.

Folgende Online-Assistenten stehen zur Antragstellung zur Verfügung:

Bauantrag (Hauptassistent)

Dieser Assistent ermöglicht es, Bauanträge, Bauanträge für Werbeanlagen, Abgrabungsanträge, sowie Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren und Vorlagen genehmigungsfreier Abgrabungen einzureichen.
Einreicher: Entwurfsverfasser

Bauantrag (Nachreichassistent)

Dieser Assistent ermöglicht es, fehlende Angaben und Unterlagen zu online eingereichten Vorgängen nachzureichen.
Einreicher: Entwurfsverfasser

Antrag auf Teilbaugenehmigung

Dieser Assistent ermöglicht es, einen Antrag auf Teilbaugenehmigung  sowie einen Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung online zu stellen.
Einreicher: Entwurfsverfasser

Antrag auf Vorbescheid

Dieser Assistent ermöglicht es, einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen.
Einreicher: Entwurfsverfasser

Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme

Dieser Assistent ermöglicht es, einen isolierten Antrag auf Abweichung, Befreiung oder Ausnahme zu stellen.
Einreicher: Bauherr, Vertreter des Bauherren

Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids

Dieser Assistent ermöglicht es, einen Verlängerungsantrag online zu stellen. Einreicher: Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Baubeginnsanzeige

Dieser Assistent ermöglicht es, eine Baubeginnsanzeige und eine Beginnsanzeige für Abgrabungen einzureichen.
Einreicher: Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Anzeige der Nutzungsaufnahme

Dieser Assistent ermöglicht es, eine Anzeige der Nutzungsaufnahme einzureichen.
Einreicher: Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Anzeige der Beseitigung

Dieser Assistent ermöglicht es, eine Anzeige der Beseitigung einzureichen.
Einreicher: bei nicht freistehenden Gebäuden ein Tragwerksplaner, sonst der Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs

Dieser Assistent ermöglicht es dem Tragwerksplaner begleitend zum ebenfalls online eingereichten Vorgang (Bauantrag / Vorlage im Genehmigungsfreistellungs-verfahren / Baubeginnsanzeige) auch seine Erklärung online einzureichen.
Einreicher: Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat

Häufige Fragen (FAQs)

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