Wohngeld
Wohngeld
Sie haben die Möglichkeit, der Wohngeldstelle Dokumente, Anträge, Nachweise etc. einfach per Dateiupload zu übermitteln oder ggf. nachzureichen. Nach Absenden der Dokumentenübermittlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail (hier online buchen).
Bitte buchen Sie für Ihre Vorsprachen in der Wohngeldstelle vorab einen Termin (per Mail oder telefonisch in der Zeit von 10 bis 12 Uhr). Sie haben aber auch die Möglichkeit, schnell und einfach hier einen Online-Termin zu buchen.
Für Sie zuständig:
Frau Jahn
(zuständig für die Buchstaben A - Ei)
Telefon: 09281 57-380
Telefax: 09281 57-11-380
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 053
Frau Schiller
(zuständig für die Buchstaben Ej - G)
Telefon: 09281 57-273
Telefax: 09281 57-11-273
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 051
Frau L. Weber
(zuständig für die Buchstaben H - Kq)
Telefon: 09281 57-284
Telefax: 09281 57-11-284
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 055
Frau Gemeinhardt
(zuständig für die Buchstaben Kr - Nh)
Telefon: 09281 57-448
Telefax: 09281 57-11-448
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 053
Herr F. Meixner
(zuständig für die Buchstaben Ni - Schv)
Telefon: 09281 57-572
Telefax: 09281 57-11-572
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 051
Frau Breitenfelder
(zuständig für die Buchstaben Schw - Z)
Telefon: 09281 57-286
Telefax: 09281 57-11-286
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 051
Herr Wohn
(zuständig für Heimbewohner A - Z)
Telefon: 09281 57-283
Telefax: 09281 57-11-283
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 055
Frau Hohenberger
(Bildung und Teilhabe)
Telefon: 09281 57-232
Telefax: 09281 57-11-232
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: U50
Formulare:
Merkblätter:
Quelle: Wohngeld - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de) abgeändert
Der Staat leistet Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen eine finanzielle Hilfe zu ihren Wohnkosten. Dieses Wohngeld wird von Bund und Land getragen und als Zuschuss gezahlt. Hierbei wird unterschieden zwischen
Mietzuschuss:
Einen Antrag auf Mietzuschuss können Mieterinnen und Mieter (auch bei Untermiete oder dauerhafter Aufnahme im Heim) stellen.
Lastenzuschuss:
Einen Antrag auf Lastenzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum können Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle stellen.
Voraussetzungen
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- von der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- von der Höhe des Gesamteinkommens und
- von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.
Zu den Haushaltsmitgliedern zählen neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister, wenn sie ebenfalls in dem Wohnraum leben.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen erhalten, in denen die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt sind, zum Beispiel Bürgergeld nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Alleinstehende Studierende und Auszubildende können nur Wohngeld erhalten, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Ausbildung (z.B. BAföG, Ausbildungsbeihilfe) haben.
Anträge für Miet- bzw. Lastenzuschuss erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- / Gemeindeverwaltung oder bei der Wohngeldstelle im Landratsamt Hof. Bei diesen Stellen müssen Sie auch die vollständig ausgefüllten Anträge mit den erforderlichen Nachweisen einreichen.
Weitere allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie im BayernPortal, Informationen zum Beantragungsverfahren Wohngeld hier unter diesem Link.