Aufenthaltsgenehmigungen
Aufenthaltsgenehmigungen Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Montag: | geschlossen |
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Dienstag: | 07:30 – 14:00 |
Mittwoch: | 07:30 – 14:00 |
Donnerstag: | 07:30 – 16:00 |
Freitag: | 07:30 – 12:30 |
Samstag: | geschlossen |
Sonntag: | geschlossen |
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Aufenthaltsbeendigungen Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Ausländerrecht (allgemein) Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:Erläuterungen: Die Ausländerbehörde ist die Ansprechstelle für ausländerrechtliche Fragen und Entscheidungen aller Ausländer, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Hof haben. Auskünfte über Rechtsfragen, die andere Länder betreffen, können nur unverbindlich gegeben werden. Die Zuständigkeit findet sich dabei beim Generalkonsulat/Botschaft des jeweiligen Landes. Häufig wird bei einer Vorsprache der Reisepass benötigt. Alles Weitere erfahren Sie bei einer Rücksprache mit den Sachbearbeitern.
Einbürgerungen Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Staatsangehörigkeit Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Standesamtsaufsicht Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
fachkundige Stelle
Naturschutz-Fachkraft Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Technischer Umweltschutz Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Anlagen in und an Gewässern Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Kläranlagen Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Wilde Müllablagerungen Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Kleinkläranlagen Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:Erläuterungen: Zur optimalen Reinigung von Abwässern haben sich viele Städte und Gemeinden an zwei große leistungsfähige Kläranlagen der Abwasserverbände „Selbitztal“ und „Saale“ angeschlossen. Große leistungsfähige Anlagen haben eine Reinigungsleistung bis 98 % und gewährleisten einen fast reinen Abfluss in die Gewässer, wie hier z. B. in die Selbitz und die Sächsische Saale. Ist kein Anschluss an eine zentrale Kläranlage möglich, müssen die häuslichen Abwässer in „Kleinkläranlagen“ selbst gereinigt werden. Hierzu wurden Abwasserkonzepte erarbeitet, die bei den Städten, Gemeinden und Märkten eingesehen werden können.
Abwasserabgaben Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Altlasten und Bodenschutz Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:Erläuterungen: Altlasten sind Belastungen der Umwelt, vor allem des Bodens und des Wassers, durch Stoffe/Abfälle und sonstige umweltgefährdende Stoffe im Bereich von Altablagerung und Altstandorten, wenn auf Grund einer Gefährdungsabschätzung feststeht, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Bei Erwerb von Altstandorten und Altlastenverdachtsflächen kann nur empfohlen werden, eine orientierende Untergrunduntersuchung festzustellen, ob irgendwelche schädliche Verunreinigungen im Boden oder Grundwasser vorhanden sind. Auch im Landkreis Hof wurden die wesentlichen Merkmale zu den einzelnen Standorten im Altlastenkataster erfasst und sind somit dokumentiert.
(Müllabfuhr, -gebühren, Abfalltonnen, Wertstoffmobil usw. siehe Abfallentsorgung)
Naturschutz Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Artenschutz Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Wassergefährdende Stoffe Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
(z. B. Heizöl)