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Berufe des Gesundheitswesens, Medizinalaufsicht

Berufe des Gesundheitswesens, Medizinalaufsicht Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter: Für bestimmte gesetzlich geregelte nichtärztliche Heilberufe (z. B. Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme / Entbindungspfleger, Logopäde, Masseur und med. Bademeister, Orthoptist, Physiotherapeut, Podologe, Rettungsassistent, medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, medizinisch-technischer Radiologieassistent) besteht bei selbstständiger Berufsausübung nach Art. 12 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Näheres können Sie dem Merkblatt: Anmeldung nichtärztlicher Heilberufe (Download) entnehmen. Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den Meldebogen „Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit“ (Download). Außerdem achtet das Gesundheitsamt darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt. Melden Sie eine Tätigkeit als Heilpraktiker daher mit dem „Meldebogen für Heilpraktiker“ (Download) beim Gesundheitsamt an. Wegen des Anmeldeverfahrens zur Heilpraktikerprüfung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich 301 (Herr Zirbs).

Wohngeld

Sie haben die Möglichkeit, der Wohngeldstelle Dokumente, Anträge, Nachweise etc. einfach per Dateiupload zu übermitteln oder ggf. nachzureichen. Nach Absenden der Dokumentenübermittlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail (hier online buchen). Bitte buchen Sie für Ihre Vorsprachen in der Wohngeldstelle vorab einen Termin (per Mail oder telefonisch in der Zeit von 10 bis 12 Uhr). Sie haben aber auch die Möglichkeit, schnell und einfach hier einen Online-Termin zu buchen.

Betreuungsstelle

Betreuungsstelle Für Sie zuständig:Formulare: Lernförderung Vollmacht – Fahrerlaubnis Unterschriftsschablone – Fahrerlaubnis Jagdpachtflächen (Erklärung zum Jagdscheinantrag) Jagdschein – Verlängerung mit Erklärung Jagdschein – Erstantrag Anmeldung Heilpraktikerprüfung Sprengstoff – Antrag Bedürfnisbescheinigung – Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung (Sprengstoff) Merkblätter:Informationen zur Reform des Betreuungsrechtes zum 01.01.2023 Die Betreuungsstelle des Landkreises Hof informiert. Zum 1. Januar 2023 trat die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Das Betreuungsrecht wurde grundlegend angepasst. Es betrifft Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt besorgen können. Zu den Neuerungen gehören insbesondere die folgenden Punkte: Notvertretungsrecht für Ehegatten Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das Bürgerliche Gesetzbuch um ein beschränktes Recht der Ehegatten auf gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge ergänzt. Das in § 1358 BGB geregelte Vertretungsrecht greift, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht mehr besorgen kann. […]

Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenrecht Für Sie zuständig:Formulare: Lernförderung Vollmacht – Fahrerlaubnis Unterschriftsschablone – Fahrerlaubnis Jagdpachtflächen (Erklärung zum Jagdscheinantrag) Jagdschein – Verlängerung mit Erklärung Jagdschein – Erstantrag Anmeldung Heilpraktikerprüfung Sprengstoff – Antrag Bedürfnisbescheinigung – Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung (Sprengstoff) Merkblätter: Anfragen und Auskünfte richten Sie bitte an: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberfranken Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Telefon: 0921 605-4411 Fax: 0921 605-2900 E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de Homepage: www.zbfs.bayern.de Für den Bereich des Schwerbehindertenrechts stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales – ZBFS einen umfassenden Service für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Dieser Service umfasst u.a. Auskunft und Beratung sowie die Antragsbearbeitung in den verschiedensten Rechtsbereichen (z.B. Feststellung eines Grades der Behinderung, Rechte im Arbeitsleben usw.).