Oldtimer-Kennzeichen
Oldtimer-Kennzeichen
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Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1 – Nr. 2 – Nr. 3 – Nr. 4 – Nr. 5 – Nr. 6 – Nr. 7 – Nr. 8 – Nr. 9 – Nr. 10
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Übersicht M 1 : 25.000: Karte 1 – Karte 2
Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1 – Karte 2 – Karte 3 – Karte 4
Erläuterungen:
07er-Kennzeichen:
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, erhalten auf Antrag ein 07er-Kennzeichen. Das 07er-Kennzeichen kann sowohl für mehrere Fahrten als auch für unterschiedliche Oldtimer eines Halters genutzt werden. Der Halter hat jede Fahrt in einem Fahrzeugscheinheft sowie Fahrtenbuch nachzuweisen.
Diese Kennzeichen können zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen sowie deren An- und Abfahrt verwendet werden. Ebenso können Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge durchgeführt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Führungszeugnis
- schriftlicher Antrag (bei Zulassungsbehörde erhältlich)
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere (im Original) für die Fahrzeuge, die dem Kennzeichen zugewiesen werden sollen. Fahrzeuge müssen außer Betrieb gesetzt werden
- Oldtimer-Gutachten
- Personalausweis
Historisches Kennzeichen:
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, erhalten auf Antrag ein historisches Kennzeichen. Das Kennzeichen dient zur Nutzung im täglichen Straßenverkehr.
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gutachten des amtlichen Sachverständigen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Zulassungen auf Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung sowie der Personalausweis des Zeichnungsberechtigten erforderlich
- Vollmacht mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer