Müllgebühren
Müllgebühren
Für Sie zuständig:
Sandra Kaiser
Telefon: 09281 57-262
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de
Fachbereich: F1
Raum Nr.: 106
Gabriele Larisch
Telefon: 09281 57-346
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de
Fachbereich: F1
Raum Nr.: 104
Michaela Wunderlich
Telefon: 09281 57-421
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de
Fachbereich: F1
Raum Nr.: 106
Merkblätter:
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Anschlusspflicht
Für jedes bewohnte Anwesen muss eine Restmülltonne sowie eine Papiertonne vom Grundstückseigentümer angemeldet werden. Eine Adressierung des Abfallgebührenbescheides an den Mieter oder Pächter des Anwesens ist leider nicht möglich. Im Bereich der Biomüllentsorgung besteht die Möglichkeit, sich durch schriftlichen Antrag (beim Landratsamt Hof erhältlich) befreien zu lassen, wenn sich der Eigentümer des Anwesen verpflichtet, den anfallenden Bioabfall selbst ordnungsgemäß zu kompostieren.
Im Landkreis Hof richten sich die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren nach den Behältergrößen und den durchgeführten Entleerungen des Vorjahres. Eine Berechnung nach Gewicht oder Personenzahl am Anwesen findet nicht statt.
Alle durch den Landkreis aufgestellten Abfallbehälter sind mit einem Mikrochip (Transponder) ausgestattet. Dieser wird bei jeder Entleerung des Abfallbehälters am Entsorgungsfahrzeug registriert und identifiziert (Identsystem). Dadurch kann die erfasste Entleerung ohne Zweifel dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden.
Die Abfallgebühren sind grundsätzlich am 01.04. und 01.10. je zur Hälfte fällig, wobei sich jeweils eine Fälligkeit auf das entsprechende Halbjahr bezieht. Die Jahresendabrechnung erhalten Sie immer am folgenden Jahresanfang (Februar), sowie bei jeder Änderung eine Änderungsabrechnung.
Außerdem besteht zu jedem Zeitpunkt des Jahres die Möglichkeit für An-, Ab- und Ummeldungen. Bei Endabrechnungen sind die bis dato angefallen Entleerungen maßgebend. Der Betrag wird dann in diesem Fall auf das laufende Jahr anteilmäßig umgerechnet.