Lebensmittelzeugnisse nach § 43 Abs. 1 IfSG
Lebensmittelzeugnisse
Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.
Für Sie zuständig:
Gesundheitsamt Hof
Telefon: 09281 721-0
Telefax: 09281 16873
E-Mail: gesundheit@landkreis-hof.de
Gebäude: Theaterstraße 8, 95028 Hof
Formulare:
Merkblätter:
Die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, auch Gesundheits- oder Lebensmittelzeugnis genannt, ist für den gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln notwendig. Hierfür müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen, die insbesondere Informationen über Lebensmittelhygiene und Tätigkeitsverbote beinhaltet.
Diese Bescheinigung des Gesundheitsamtes darf vor erstmaligem Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein und ist danach unbefristet gültig. Besitzer einer alten Bescheinigung nach §§ 17/18 Bundesseuchengesetz (BSeuchG), ab Ausstellungsdatum 1979, können diese nach wie vor weiterverwenden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Arbeitnehmer bei Tätigkeitsbeginn zusätzlich noch einmal unterweisen. Diese Unterweisung muss im 2-jährlichen Rhythmus durch den Arbeitgeber wiederholt und dokumentiert werden.
Online-Belehrung
Die Belehrung nach § 43 IfSG können Sie über unser Online-Verfahren bequem von Zuhause durchführen. Die Online-Belehrung wird durch IT-Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss unter „1.8 Erklärung“ die Einverständniserklärung der Eltern hochgeladen werden. Diese Einverständniserklärung können Sie hier downloaden.
- Teilnahme mit PC, Notebook, Tablet oder Smartphone und Internetverbindung möglich
- Teilnahme mit Registrierung über Bund-ID oder ohne Registrierung:
Für die Durchführung der Online-Belehrung empfehlen wir die Anmeldung mit Ihrem BundID-Konto. Hierfür ist die Registrierung mit Benutzername und Passwort ausreichend. Im Anschluss an die Belehrung erhalten Sie Ihre Bescheinigung bequem in Ihr elektronisches Postfach des BundID-Kontos und können diese jederzeit erneut abrufen. - Falls die Belehrung ohne Registrierung durchgeführt wird, kann die Bescheinigung einmalig am Ende der Belehrung heruntergeladen werden.
- Die Bezahlung der Belehrung erfolgt durch ein Online-Zahlungsverfahren ePayBL (Kreditkarte, Giropay, PayPal).
- Nach der Bezahlung kann die Bescheinigung und eine Quittung heruntergeladen werden.
- Verfügbare Sprachen: Deutsch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Rumänisch, Italienisch, Englisch
- Kosten: 28,00 Euro
Wird das Gesundheitszeugnis für ein schulisches Pflicht-Praktikum benötigt, so entfällt die Gebühr. Die Anmeldung hierfür muss durch die Schule erfolgen.
LINK zum Online-Verfahren https://efa.by.niedersachsen.de/govos/go/a/76?c=bc
Schulung in Präsenz
Sammeltermine in Präsenz können nach Vereinbarung stattfinden. Bitte melden Sie sich hierzu telefonisch unter 09281/721-0.
Weiterführende Links:
Belehrungsbogen (§ 43 IfSG): hier zum Download
Der Belehrungsbogen ist auch in Fremdsprachen verfügbar: hier zum Download
Broschüre „Lebensmittelbedingte Erkrankungen vermeiden“: hier zum Download
Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln - für ehrenamtliche Helfer (auch in Fremdsprachen): hier zum Download