Krankenpflegerische Tätigkeiten
Krankenpflegerische Tätigkeiten
(Anmeldung)
Für Sie zuständig:
Tina Haußner
Telefon: 09281 721-10
Telefax: 09281 16873
E-Mail: tina.haussner@landkreis-hof.de
Fachbereich: 303
Gebäude: Theaterstraße 8, 95028 Hof, Raum Nr. 35
Formulare:
Merkblätter:
Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat nach Art. 18 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den ausgefüllten Meldebogen
- Ihre Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
(Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie) - Falls Sie nicht über die Erlaubnis zum Führen einer Heilberufsbezeichnung verfügen:
Beschreibung der beruflichen Ausbildung,
Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie),
Ärztliches Zeugnis, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet sind (nicht älter als 3 Monate, Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie).
Wer im Rahmen eines ambulanten Pflegedienstes Pflegekräfte beschäftigt, hat das ebenfalls unverzüglich zu melden. Dabei sind für jede Pflegekraft Namen, Anschrift und berufliche Ausbildung anzugeben und die oben aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Außerdem ist die leitende Pflegekraft zu benennen.
Die Meldepflicht erstreckt sich auch auf Änderungen bei Personalien, Tätigkeit oder den Beschäftigten.
Die Anmeldung selbst ist kostenfrei. Für die Anmeldebestätigung sind 7,50 Euro zu bezahlen.