Dauerkennzeichen (rot)
Rote Kfz-Dauerkennzeichen
Für Sie zuständig:
Bianka Raithel
Telefon: 09281 57-201
Telefax: 09281 57-199
E-Mail: bianka.raithel@landkreis-hof.de
Fachbereich: 202
Raum Nr.: U84
Merkblätter:
zurück zurück zurück zurückDie Gebührenübersicht zur Lebensmittelüberwachung finden Sie hier.
Hinweise zur Festsetzung finden Sie hier.
Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1 – Nr. 2 – Nr. 3 – Nr. 4 – Nr. 5 – Nr. 6 – Nr. 7 – Nr. 8 – Nr. 9 – Nr. 10
Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1 – Nr. 2 – Nr. 3 – Nr. 4 – Nr. 5 – Nr. 6 – Nr. 7 – Nr. 8 – Nr. 9 – Nr. 10
Übersicht M 1 : 25.000: Karte 1 – Karte 2
Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1 – Karte 2 – Karte 3 – Karte 4
Erläuterungen:
Ein rotes Dauerkennzeichen kann an "zuverlässige" Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zugeteilt werden. Es ist ein Fahrtennachweisbuch zu führen. Der Antragssteller unterzieht sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Da Rote Kennzeichen zur betrieblichen Verwendung zugeteilt werden, ist eine Überlassung an Dritte untersagt. Rote Dauerkennzeichen werden befristet ausgegeben.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag (bei Zulassungsbehörde erhältlich)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
- Führungszeugnis (bei Gemeinde beantragen)
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
- Kopie der Gewerbeanmeldung (nicht älter als 1 Jahr) + ggf. Auszug aus dem Handelsregister