Betreuungsstelle
Betreuungsstelle
Für Sie zuständig:
Herr M. Brucker
Zuständig für die Gemeinden Helmbrechts, Konradsreuth, Leupoldsgrün, Naila, Schauenstein und Schwarzenbach a. Wald.
Telefon: 09281 57-250
Telefax: 09281 57-11-250
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: N12
Frau Malecki
(zugleich Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes Hof)
Zuständig für die Gemeinden Bad Steben, Berg, Feilitzsch, Gattendorf, Geroldsgrün, Issigau, Köditz, Lichtenberg, Regnitzlosau, Töpen und Trogen.
Telefon: 09281 57-494
Telefax: 09281 57-11-494
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-hof.de / gleichstellung@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: N12
Herr Herrmann
Zuständig für die Gemeinden Döhlau, Oberkotzau, Rehau, Schwarzenbach a. d. Saale, Selbitz und Weißdorf.
Telefon: 09281 57-464
Telefax: 09281 57-11-464
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: N09
Frau Kuhn
Zuständig für die Gemeinden Münchberg, Sparneck, Stammbach und Zell im Fichtelgebirge.
Telefon: 09281 57-560
Telefax: 09281 57-11-560
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: N09
Formulare:
Merkblätter:
Die rechtliche Betreuung ist im § 1814 ff Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.
Die rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht, Abteilung für Betreuungssachen (umgangssprachlich: Betreuungsgericht) für Erwachsene eingerichtet, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung (vollständig oder teilweise) nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Die rechtliche Betreuung bedeutet keinesfalls „Entmündigung“ oder „Bevormundung“. Aufgabe des rechtlichen Betreuers ist, die notwendigen Unterstützungsleistungen zu organisieren.
Mit dem missverständlichen Begriff der „Betreuung“ ist nicht gemeint, dass ein rechtlicher Betreuer die zu betreuende Person persönlich pflegt, für sie kocht, putzt oder einkaufen (soziale Betreuung) geht.
Eine rechtliche Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die betroffene Person einer Person ihres Vertrauens eine ausreichende Vollmacht erteilt hat.
Die Einleitung eines Betreuungsverfahrens erfolgt durch
- ANTRAG des Betroffenen selbst ODER
- aufgrund einer ANREGUNG von Privatpersonen (z.B. Angehörige, Nachbarn) oder auch Behörden (z.B. Polizei, Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Betreuungsstelle, Kranken/Pflegekassen, Sozialstationen) ODER
- von Amts wegen, d.h. dem Betreuungsgericht sind Umstände bekannt geworden die möglicherweise eine rechtliche Betreuung erfordern.
Zuständig für die Entgegennahme des ANTRAGES oder der ANREGUNG ist das Betreuungsgericht in dessen Amtsgerichtsbezirk der Betroffene wohnt bzw. er seinen gewöhnlichen Aufenthalt / Lebensmittelpunkt hat. Für Stadt und Landkreis Hof ist das Amtsgericht Hof, Abteilung für Betreuungssachen, Berliner Platz 1, 95030 Hof zuständig.
Sie können den Antrag selbst formulieren oder das Formular (als Link im Wort hinterlegen: Microsoft Word - Betreuerantrag) nutzen.
Anschließend fordert das Betreuungsgericht bei der zuständigen Betreuungsstelle einen Sozialbericht über die Notwendigkeit und den Umfang einer rechtlichen Betreuung sowie ggf. einen Betreuervorschlag an.
Ist ein Bedarf für eine Unterstützung im Rahmen der rechtlichen Betreuung gegeben, gibt das Betreuungsgericht ein Gutachten über die medizinische Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung bei einem sachverständigen Arzt in Auftrag.
Der Richter muss den Betroffenen persönlich anhören, d. h. er macht sich ein Bild von der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Betroffenen. Die Anhörung findet je nach den Umständen im gewohnten Umfeld des Betroffenen oder im Gericht statt.
Im Betreuungsrecht gibt es keine Urteile oder Gerichtverhandlungen, sondern richterliche Beschlüsse über die Betreuerbenennung, Aufgabenbereiche und Dauer der Betreuung oder die Einstellung des Verfahrens.
Der rechtliche Betreuer wird vom Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes in einem Verpflichtungsgespräch über seine Aufgaben, Rechte und Pflichten unterrichtet und erhält seinen Betreuerausweis.
Es werden rechtliche Betreuungen zumeist Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen aus dem Umfeld der Betroffenen übertragen (familiennahe ehrenamtliche Betreuer).
Wenn aus diesem Kreis keine geeigneten bzw. übernahmebereiten Betreuerinnen und Betreuer gefunden werden können, werden sogenannte sonstige ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bestellt.
Wenn keine rechtlichen Betreuer im Ehrenamt möglich sind, müssen berufliche Betreuer bestellt werden. Diese sind in der Regel Selbständig oder bei einem Betreuungsverein angestellt.
In Eilfällen, wenn von Seiten des Krankenhauses, des Betreuungsgerichts bzw. der Betreuungsstelle nicht schnell genug ermittelt werden kann, ob es übernahmebereite und geeignete Angehörige gibt, kann vorläufig ein beruflicher Betreuer bestellt werden.
Grundsätzlich schlägt die Betreuungsstelle, nach der Prüfung der Eignung bei ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern bzw. nach der Registrierung als beruflicher Betreuer, geeignete Personen zur Übernahme einer rechtlichen Betreuung dem Betreuungsgericht vor.
Wer Interesse am Führen von rechtlichen Betreuungen hat, wendet sich an die Mitarbeiter der Betreuungsstelle. Sie werden ausführlich zu den Voraussetzungen zum Führen von rechtlichen Betreuungen im Ehrenamt bzw. als beruflicher Betreuer beraten.
Die Aufgaben der Betreuungsstelle sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geregelt.
Die Betreuungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle im Landratsamt Hof für Fragen zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten. Selbstverständlich werden alle Informationen vertraulich behandelt. Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Die Aufgabe der Betreuungsstelle in der Kurzübersicht:
- Sachverhaltsermittlungen und fachliche Stellungnahmen für die Betreuungsgerichte im Rahmen von Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
- Prüfung und Ermittlung, ob andere Hilfen ausreichend sind und eine Betreuung vermieden werden kann (z.B. durch Schuldnerberatungen, Pflegestützpunkte, soziale Dienste, der sozialpsychiatrische Dienst usw.) Die Betreuungsstelle plant und koordiniert diese Beratungs- und Hilfsangebote.
- Unterstützung von Betreuern bei Unterbringungsmaßnahmen auch gegen den Willen der Betroffenen aufgrund gerichtlicher Entscheidungen.
- Vorführung von Betroffenen auf Anordnung der Gerichte zur gerichtlichen Anhörung oder zur Vorbereitung ärztlicher Sachverständigengutachten in Betreuungsverfahren, Vorführung von Betroffenen zur Anhörung über gerichtlich zu genehmigende Unterbringungsmaßnahmen.
- Prüfung der Eignung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern bzw. Durchführung des Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuer im Rahmen der Qualitätssicherung.
- Allgemeine Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Betreuungsrechts, zu den Voraussetzungen der Einleitung einer rechtlichen Betreuung sowie zum Verfahrensablauf und zur Hilfe bei der Auswahl von geeigneten rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, sofern Betroffene keine geeignete Person des Vertrauens für die notwendigen Aufgaben benennen können.
- Allgemeine Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu den rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten(Vollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung).
- Beratung von rechtlichen Betreuern, Bevollmächtigten, Sozialen Diensten, Freien Trägern und anderen Organisationen zu allgemeinen Fragen des Betreuungsrechts, der Betreuungsplanung und zu Betreuungsanregungen.
- Planung und Durchführung von Vorträgen und Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu den rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten(Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügungen) für ehrenamtliche und berufliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte sowie für Einrichtungen und Institutionen. Hier erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen der Region. Melden Sie sich bei Interesse gerne telefonisch oder per Mail.
- Koordinierungdes Gesprächskreises für berufliche Betreuer.
- Beglaubigungder Echtheit der Unterschrift in Verbindung mit der Prüfung der Personenidentität bei Vollmachten und Betreuungsverfügungen durch Urkundspersonen der Betreuungsstelle.
- Gewinnung von Bürgerinnen und Bürgern, die ehrenamtlich Betreuungen führen möchten.
- Durchführung eines betreuungsrechtlichen Beschwerdemanagements in Problemfällen bei laufender rechtlicher Betreuung.
Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte erhalten Beratung und Unterstützung von den Betreuungsstellen und den Betreuungsvereinen in der Stadt und im Landkreis Hof. Neben den persönlichen Kontakten gibt es darüber hinaus verschiedene Angebote im Jahresprogramm, die von den Betreuungsvereinen durchgeführt werden.
Der Offene Treff ist zum allgemeinen Austausch gedacht. Hier geht es vor allem darum, zu hören, wie andere Betreuerinnen und Betreuer schwierige Situationen gemeistert haben, oder aktiv neue Anregungen einzuholen. Ganz nebenbei wird ein gemütlicher Abend verbracht und neue Energie getankt.
Detaillierte und individuelle Themen oder Probleme können in der wöchentlichen Sprechstunde oder nach Vereinbarung besprochen werden.
In den Fachvorträgen werden zentrale Themen der rechtlichen Betreuung behandelt. Ziel ist es, sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen der Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer bzw. Bevollmächtigte aufzuzeigen.
Weitere Angebote werden in der Presse veröffentlich, sobald die Organisation abgeschlossen ist. Sollten Sie nicht über den Zugang zu sozialen Medien verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die Betreuungsstelle bzw. an die Betreuungsvereine.
Caritas Verband Stadt und Landkreis Hof e. V.,
Marienstr. 50, 95028 Hof, Tel.: 09281 14070-47
Die Diakonie Hof e. V.,
Klostertor 2, 95028 Hof, Tel.: 09281 837-236
Betreu.net e. V.,
Sophienstr. 11, 95028 Hof, Tel.: 09281 7960550