7. April 2020
Dienstag, 7. April 2020: Kleine Gärtnereien dürfen unter bestimmten Voraussetzungen öffnen
Wegen der Ausgangsbeschränkungen müssen viele Geschäfte, ebenso wie Baumärkte, Gartencenter und Gärtnereien geschlossen bleiben. Nun gibt es einige Änderungen was die Regelungen bei Gärtnereien angeht.
Demnach müssen Gartencenter weiterhin geschlossen bleiben, für kleine und mittelständische Gärtnereien ist aber der Produktionsbetrieb in Gewächshäusern oder im Freiland weiterhin möglich. Auch der gewerbliche Verkauf an Händler sowie der Verkauf von Obst, Gemüse, Salat-, Gurken oder Tomatensetzlingen ist erlaubt. Dafür muss das übrige Sortiment, wie Blumen, Büsche und sonstigem Gartenbedarf räumlich abgetrennt werden.
Ausnahme: In Gärtnereien, bei denen auf mehr als 50% der Verkaufsfläche Lebensmittel angeboten werden, darf die komplette Verkaufsfläche geöffnet sein, das andere Sortiment (z.B. Zierpflanzen) darf mitverkauft werden. Der Mindestabstand ist hierbei einzuhalten.
Darüber hinaus dürfen Gärtnereien Lieferdienste für alle ihre Produkte anbieten sowie auf Wochen- und Bauernmärkten Obst, Gemüse, Setzlinge verkaufen. Wenn auf dem gesamten Wochenmarkt der Verkauf von Lebensmitteln überwiegt, sind auch
Gärtnerstände, bei denen Zierpflanzen verkauft werden, erlaubt