Datenschutzhinweise Bauamt

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Bauanträgen und von Vorgängen über Anlagen ohne bauaufsichtliche Genehmigung oder Anlagen, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen, Bearbeitung von Anträgen auf denkmalrechtliche Erlaubnis, Bearbeitung von Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, poststelle@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-0.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Gesellschaft für Kommunalinterne Dienstleistungen mbH für den Landkreis Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, datenschutz@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-150

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden zu Entscheidungen über die Erteilung einer Baugenehmigung, die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und zur Herstellung rechtmäßiger Zustände im Geltungsbereich des Bayerischen Baurechts erhoben.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit folgenden Regelungen verarbeitet:

 § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 54, 55 ff Bayerische Bauordnung (BayBauO)

 Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung – BauVorlV) i.V.m. Art. 53 ff und Spezialvorschriften der BayBO

 Art. 6, 7, 10 und 15 Bayerisches Denkmalschutzgesetz

 §§ 7 und 32 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden bei Bedarf weitergegeben an: Fachstellen, Gemeinde, Nachbarn Stand: 1.10.2018

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Hof dauerhaft gespeichert.

Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Hof durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Das Landratsamt Hof benötigt Ihre Daten, um den Antrag auf zu Entscheidungen über die Erteilung einer Baugenehmigung, die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und zur Herstellung rechtmäßiger Zustände im Geltungsbereich des Bayerischen Baurechts bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Stand: 01.10.2018

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