Datenschutzhinweis Trinkwasserversorgung

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – Trinkwasser

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, poststelle@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-0

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Gesellschaft für kommunalinterne Dienstleistungen mbH für den Landkreis Hof, Fröhlich Manuel, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, datenschutz@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-150

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden zur Erfassung Ihrer Trinkwasserversorgungsanlage und zur Überwachung der Trinkwasserqualität erhoben.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 13 Abs. 1, § 18 Abs.1 und § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 TrinkwV verarbeitet.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht weitergegeben. Falls Sie Ihren Verpflichtungen als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nicht nachkommen, können Ihre Daten an das Ordnungsamt zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten weitergegeben werden.

 

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden gemäß Bayerischem Einheitsaktenplan i. V. m. der Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 10.09.2018 „Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei Gesundheitsämtern“ nach der Stilllegung der Wasserversorgungsanlage beim Landratsamt Hof 10 Jahre gespeichert, Pläne und Bescheide entsprechend 30 Jahre.

 

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 18 Abs. 3 Nr. 2 TrinkwV. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 24 Infektionsschutzgesetz i. V. m. § 25 Nr. 14 TrinkwV mit einem Bußgeld belegt werden.

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