Datenschutzhinweis Leistungen Jugendhilfe

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, poststelle@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-0.

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Gesellschaft für Kommunalinterne Dienstleistungen mbH für den Landkreis Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, datenschutz@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-150

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden dafür erhoben, um …

  • über die Zuständigkeit der Leistungsgewährung zu entscheiden.
  • die Heranziehung der Kostenbeitragspflichtigen nach §§ 90 ff. SGB VIII durchzuführen.
  • um den Antrag auf Hilfe zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII bearbeiten zu können.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a und c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 61 bis 68 des SGB VIII, den Datenschutzbestimmungen nach §§ 67 ff. SGB X und des Art. 13 DSGVO verarbeitet.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Diakonie, Caritas, AWO etc.)
  • Tagesmütter/-väter, Kindertageseinrichtungen
  • Städte und Gemeinden im Landkreis Hof (bei der Kindertagesförderung im Rahmen des BayBiKiG)

 

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Hof so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung zur Aussonderung, Anbietung, Übernahme und Vernichtung von Unterlagen, Nr. B III 3-481-17 vom 19.12.1991, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 06.11.2001 (AIIMBL. S. 658) über die Aufbewahrung von Akten der Jugendämter für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Hof durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Das Landratsamt Hof benötigt Ihre Daten, um den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

zurück