Datenschutzhinweis Heilberufe und Krankenpfleger
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Medizinalaufsicht und der
Berufsaufsicht nach dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, poststelle@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Gesellschaft für Kommunalinterne Dienstleistungen mbH für den Landkreis Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, datenschutz@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-150
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden zur Überwachung gesetzlich geregelter nichtärztlicher Heilberufe und krankenpflegerischer Tätigkeiten erhoben.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 12 und 18 GDVG verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur in den Fällen des Art. 31 Abs. 1 GDVG an die zuständigen Behörden weitergegeben.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Abmeldung der Tätigkeit beim Landratsamt Hof 10 Jahre gespeichert gemäß Bayerischem Einheitsaktenplan.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 12 GDVG (sonstige Heilberufe) oder Art. 18 GDVG (krankenpflegerische Tätigkeiten). Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach Art. 33 GDVG mit einem Bußgeld belegt werden.