Datenschutzhinweis Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, poststelle@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-0

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Gesellschaft für kommunalinterne Dienstleistungen mbH für den Landkreis Hof, Fröhlich Manuel, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, datenschutz@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-150

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden zur Erstellung von amtsärztlichen Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen erhoben.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 11 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) und der Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift (GesZVV) verarbeitet.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden mit Ihrem Einverständnis grundsätzlich an den Auftraggeber des Gutachtens in Form eines Gesundheitszeugnisses weitergegeben.

Im Einzelfall kann im Rahmen der Begutachtung die Weitergabe an niedergelassene Ärzte zur Anforderung von Untersuchungsbefunden oder an Fachärzte zur Zusatzbegutachtung erforderlich werden.

Hierzu wird jeweils Ihr separates schriftliches Einverständnis eingeholt.

 

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden generell 10 Jahre und bei besonderen Begutachtungsanlässen (Untersuchungen nach dem Beamtenrecht) nach der Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege v. 10.09.2018 „Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei Gesundheitsämtern“ 30 Jahre gespeichert.

 

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Hof durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Das Landratsamt Hof benötigt Ihre Daten, um eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann kein Gesundheitszeugnis ausgestellt werden.

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