Datenschutzhinweis Infektionsschutz
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ermittlungen des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, poststelle@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Gesellschaft für kommunalinterne Dienstleistungen mbH für den Landkreis Hof, Fröhlich Manuel, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, datenschutz@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-150
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung von Infektionskrankheiten ermitteln und Maßnahmen zur Verhinderung der Infektionen und ihrer Ausbreitung einleiten zu können.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchstabe i Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Im Einzelfall können Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden, um Folgeermittlungen durchführen und Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen und ihrer Ausbreitung einleiten zu können.
Bei örtlicher Nichtzuständigkeit des Gesundheitsamtes Hof werden Ihre personenbezogenen Daten an das örtlich zuständige Gesundheitsamt weitergegeben.
Zur Erhebung von Statistiken werden die Daten in anonymisierter Form an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übermittelt.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Hof so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß dem Einheitsaktenplan und der Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 10.09.2018 „Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei Gesundheitsämtern“ für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Die Verpflichtung ergibt sich aus §§ 16 und 25 IfSG. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann nach § 73 Abs. 1a IfSG ein Bußgeld verhängt werden.