Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes
Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- und des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG–Erlass einer Allgemeinverfügung zur Sicherung der Mindestwasserführung in Zinnbach, Mähringsbach und Höllbach zum Schutz der dortigen Flussperlmuschelvorkommen Zur Sicherung der Mindestwasserführung in Zinnbach, Mähringsbach und Höllbach, Landkreis Hof, und zum Schutz der dortigen Flussperlmuschelvorkommen erlässt das Landratsamt Hof gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3, 58 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) folgende vorläufige Anordnung als Allgemeinverfügung Vorläufige Anordnung: Die Entnahme von Wasser aus dem Zinnbach Grenzübertritt bis zur Mündung in die Südliche Regnitz dem Mähringsbach vom Grenzübertritt bis zur Mündung in den Höllbach und dem Höllbach vom Grenzübertritt bis zur Autobahnbrücke A 93 mit ihren Nebengewässern wird mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres untersagt. Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur […]