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Änderung der Müllabfuhr über Ostern

Wegen der bevorstehenden Osterfeiertage verschieben sich die Abfuhrtermine der Mülltonnen im Landkreis Hof jeweils einen Tag nach hinten. Bitte beachten Sie deshalb folgende Änderungen: Die Tonnen vom Karfreitag, den 02.04.2021, werden am Samstag, den 03.04.2021, geleert. Die Tonnen vom Ostermontag, den 05.04.2021, werden am Dienstag, den 06.04.2021, geleert. Die Tonnen vom Dienstag, den 06.04.2021, werden am Mittwoch, den 07.04.2021, geleert.  Die Tonnen vom Mittwoch, den 07.04.2021, werden am Donnerstag, den 08.04.2021, geleert. Die Tonnen vom Donnerstag, den 08.04.2021, werden am Freitag, den 09.04.2021, geleert. Die Tonnen vom Freitag, den 09.04.2021, werden am Samstag, den 10.04.2021, geleert. 

Wertstoffhof am Faschingsdienstag ganztägig geöffnet

Entgegen der Veröffentlichung im Abfallkalender bleiben der Wertstoffhof in Hof mit Problemabfallannahme und das AbfallServiceZentrum Silberberg am Faschingsdienstag 16.02.2021 regulär bis 17.00 Uhr geöffnet. Letzter Einlass 10 Min. vor Ende. Darüber hinaus steht das Wertstoffmobil in Weißdorf am Faschingsdienstag 16.02.2012 nicht wie angekündigt von 8:00-12:00 Uhr am Festplatz, sondern wie regulär von 10:00-12:30 Uhr sowie von 13:00-18:00 Uhr zur Annahme von Wertstoffen bereit.

Orientierungshilfe für Eltern: Der neue Familienwegweiser ist da

Der neue Familienwegweiser für den Landkreis Hof ist da: Das Heft enthält auf 56 Seiten eine umfassende Übersicht mit Informationen, Adressen und Ansprechpartnern zu allen Themen, die für Eltern relevant sind: vom Mutter- und Vaterwerden über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zu finanziellen Leistungen, Freizeit- und Betreuungsangeboten. Der Familienwegweiser ist online als Flipping-Book abrufbar unter: https://www.total-lokal.de/publikationen/familienwegweiser-fuer-den-landkreis-hof-auflage-2-.html?qr=true Die PDF-Datei stellen wir außerdem auch hier zur Verfügung. Zudem liegt der Familienwegweiser in gedruckter Form zum Mitnehmen bei Gemeinden, Ämtern und Behörden im Landkreis aus. Vorgestellt wurde der Familienwegweiser von Gabriele Roth und Franziska Müller von der Koordinierenden Kinderschutzstelle des Landkreises Hof (auf unserem Bild zu sehen, v.l.).  

Verlängerung der Jagdscheine

Jagdscheinbesitzer des Landkreises Hof können ab sofort ihre Jagdscheine für das Jagdjahr 2020/2021 verlängern.  Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir allerdings darum, die entsprechenden Antragsunterlagen ausschließlich online auszufüllen. Die Formulare müssen dann ausgedruckt und unterschrieben sowie mit den erforderlichen Unterlagen versehen werden. Die vollständigen Anträge können dann in die Briefkästen der jeweiligen Gemeinde oder des Landratsamtes eingeworfen werden. Alternativ kann der Antrag auch per Einschreiben an das Landratsamt Hof (Postfach 32 60, 95004 Hof) gesendet werden. Den Antrag als PDF-Dokument zum Download finden Sie hier.

AZV erhält Auszeichnung Qualitätssiegel „Umweltbildung Bayern“

Der Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof (AZV) wurde erneut mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung Bayern“ ausgezeichnet. Das Qualitätssiegel Umweltbildung Bayern wird seit 2006 vom Bayerischen Umweltministerium an Personen, Einrichtungen und selbständige Personen vergeben, die hochwertige Umweltbildungsangebote im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung anbieten und mit Aktionen und Kampagnen in die breite Öffentlichkeit tragen. Das Kernteam „Umweltbildung Bayern“ lobt den AZV in dem jüngsten Auszeichnungsschreiben als Spezialisten im Themenbereich kreatives Upcycling. Weiterhin als bemerkenswert wurde hervorgehoben, dass der AZV an vielen Schulen ein regelmäßiger Gast und Ansprechpartner für Fachfragen ist. Mit der Anerkennung zählt der AZV zum Kreis derer, die bayernweit die Umweltbildung als wichtige Säule der Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken. Die neue Auszeichnung gilt für den Zeitraum 2021 bis 2023. Weitere Informationen zu den Angeboten und Projekten des AZV finden sich auf der  Internetseite des AZV www.azv-hof.de unter der […]

Weihnachtsbaumsammlungen im Landkreis Hof fallen teilweise aus

Aufgrund der Coronapandemie sind in folgenden Gemeinden im Landkreis Hof die für Anfang Januar geplanten Weihnachtsbaumsammlungen abgesagt worden: Bad Steben (mit Ortsteilen), Berg (mit Ortsteilen), Döhlau (mit Ortsteilen), Feilitzsch, Gattendorf, Geroldsgrün (mit Ortsteilen), Leupoldsgrün (mit Ortsteilen), Lichtenberg, Naila (mit Ortsteilen), Oberkotzau, Regnitzlosau, Rehau, Schauenstein (mit Ortsteilen), Schwarzenbach a. d. Saale, Selbitz, Sparneck, Stammbach (mit Ortsteilen), Trogen, Weißdorf, Zell, Zedtwitz In Schwarzenbach a. Wald (mit Ortsteilen) findet die Sammlung wie angekündigt statt (Ablage an den Wertstoffinseln bis 15.01.21). Alternativ stehen zur Entsorgung des Weihnachtsbaumes die Kompostplätze, die Wertstoffhöfe und die Wertstoffmobile zur Verfügung.   Die Weihnachtsbaumsammlung in der Stadt Hof findet wie geplant vom 11.01. bis 15.01.21 statt. Die Hofer Bürgerinnen und Bürger werden gebeten ihren Weihnachtsbaum am Leerungstag ihrer Biotonne einfach neben die Tonne zu stellen. Der städtische Bauhof der Stadt Hof holt die Bäume mit einem gesonderten Fahrzeug ab. […]

Weitere Maßnahmen in der Stadt Hof (gültig von 24.12.2020 bis 10.01.2021)

Die aktuell geltenden Maßnahmen der Stadt Hof werden ab 24. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 verlängert. Inhaltlich bleibt es damit bei den bereits bestehenden und bekannten Regelungen – einzig die Dauer der Gültigkeit wird verlängert. Bitte beachten Sie die Ausnahme zwischen dem 24.12. und dem 26.12.2020. Das Verlassen der Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder, Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen sowie die Angehörigen ihres Hausstandes handelt, ist untersagt. Dabei darf eine Gesamtzahl von fünf Personen (Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren) nicht überschritten werden. Ausnahmeregelung zwischen dem 24.12. und 26.12.2020: An den Weihnachtsfeiertagen gelten auch in der Stadt Hof die bayernweit einheitlichen Maßnahmen: –    Für die drei Weihnachtstage 24.12 bis 26.12.2020 gilt, dass sich bei Treffen im engsten Familienkreis alle Angehörige […]

Besondere Maßnahmen in Stadt und Landkreis Hof über die Feiertage

Angesichts der aktuellen Corona-Situation und im Hinblick auf das anstehende Weihnachtsfest haben Stadt und Landkreis Hof folgende Feiertags-Maßnahmen getroffen: Die Zentrale Teststelle von Stadt und Landkreis Hof an der Hofer Freiheitshalle hat zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 13:00 bis 14:00 Uhr, ausgenommen Feiertage) am Heilig Abend (24.12.2020) 27.12.2020 Silvester (31.12.2020) 02. Januar 2021 jeweils von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet. Neben PCR-Tests können ausnahmsweise am 24.12. sowie am 31.12.2020 auch Schnelltests an der Teststelle durchgeführt werden.   Wichtig: Es ist uns ein Anliegen, gerade den Personen eine Testung zu ermöglichen, die familiären Besuch über Weihnachten erhalten haben, der sich aktuell nicht im näheren Umfeld aufhält (z. B. die Tochter, die in Hamburg studiert). Bitte beachten Sie dabei auch die Inkubationszeit.

Weitere Maßnahmen im LANDKREIS HOF (gültig bis 10.01.2021)

Seit Freitag, den 11. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, den 10. Januar 2021, gilt im Landkreis Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes: Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen Zum Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen im Hofer Land hat das Personal, ebenso wie Besucher, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu Bewohnern der Einrichtungen besteht. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hof finden Sie hier

Weitere Maßnahmen in der Stadt Hof bis 18.12.2020

Bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020 gilt in der Stadt Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes: Das Verlassen der eigenen Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister handelt, ist untersagt. Der Aufenthalt in von der Stadt Hof mit Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 festgelegten zentralen Begegnungsflächen an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 3 der 10. BayIfSMV erlaubt. Kein triftiger Grund ist insbesondere das Musizieren und das Darbieten von Kleinkunst.

Weitere Maßnahmen in der Stadt Hof (ab 19.12.2020-23.12.2020)

Ab Samstag, den 19. Dezember 2020, bis einschließlich Mittwoch, den 23.Dezember 2020, gilt in der Stadt Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes: Das Verlassen der Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Alte, Kranke oder Menschen mit Behinderung handelt, ist untersagt. Dabei darf eine Gesamtzahl von fünf Personen (Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren) nicht überschritten werden. Der Aufenthalt in von der Stadt Hof mit Allgemeinverfügung vom 16.12.2020 festgelegten zentralen Begegnungsflächen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 2 der 11. BayIfSMV erlaubt. Kein triftiger Grund ist insbesondere das Musizieren und das Darbieten von Kleinkunst.

Erweiterte Öffnungszeiten am Wertstoffhof Münchberg

Ab dem 4.11.2020 erweitert der Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof (AZV Hof) die Öffnungszeiten am Wertstoffhof in Münchberg. Der Wertstoffhof ist dann nicht nur am Nachmittag, sondern auch vormittags geöffnet. Bürgerinnen und Bürger haben mittwochs die Möglichkeit von 10-12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr ihre Wertstoffe anzuliefern. Am Freitag und Samstag bleiben die Öffnungszeiten unverändert. Hintergrund ist, dass der Wertstoffhof in Münchberg sehr gut angenommen und stark frequentiert wird. Die erweiterten Öffnungszeiten sollen vor allem den Anlieferverkehr entzerren und so eine entspanntere Abgabe der Wertstoffe ermöglichen. Der AZV Hof bittet, die zusätzliche Öffnungszeit zu nutzen. Weiterhin erfolgt auch eine personelle Verstärkung. Ab 4.11.2020 wird der Wertstoffhof Münchberg stets mit 2 Betreuern besetzt sein, die für Fragen der Anlieferer zur Verfügung stehen. Weitere Informationen bei der Abfallberatung Tel. 09281/725995 und unter www.azv-hof.de.

Problemstoffmobil kommt zum Wertstoffhof Helmbrechts

Die mobile Problemstoffsammlung findet in diesem Herbst coronabedingt in geänderter Form statt. Das Problemstoffmobil wird nicht wie bisher freitags auf verschiedenen Parkplätzen, Bauhöfen und öffentlichen Flächen stehen, sondern dienstags abwechselnd auf bestimmten Wertstoffhöfen. Standzeit Problemstoffmobil Helmbrechts: Dienstag, 27.10. von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Ort: Wertstoffhof Helmbrechts (Max-Planck-Str. 13) Bei der Anlieferung sind die Hygieneregeln einzuhalten. Ein Mund-Nase-Schutz ist zu tragen und entsprechend Abstand zu halten. Angenommen werden an diesen Tag nur Problemabfälle. Die Anlieferung von Wertstoffen ist nicht möglich. An oben genannten Termin ist die stationäre Problemabfallsammelstelle am Wertstoffhof in Hof geschlossen. Wir machen darauf aufmerksam, dass nur haushaltsübliche Mengen an Problemstoffen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Verbandsgebiet Stadt und Landkreis Hof angenommen werden. Welche Problemabfälle bei der stationären und mobilen Sammlung abgegeben werden können finden Sie unter www.azv-hof.de.

Frist für Fahrtkostenerstattung endet am 31.10.2020

Falls noch nicht geschehen, müssen die Anträge zur Fahrtkostenerstattung für das vergangene Schuljahr 2019/20 bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Hof eingereicht werden. Dies betrifft Schüler, die ein Gymnasium oder eine Berufsfachschule, eine Wirt-schaftsschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule ab Jahrgangsstufe 11 besuchen oder die in Teilzeit an einer Berufsschule unterrichtet werden. Der Stichtag ist wichtig, da aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Anträge, die nach dem 31.10. eingereicht werden, keine Zahlungen geleistet werden dürfen. Bitte beachten: Bei der Abrechnung der Fahrtkosten können nur die Kosten für die günstigsten Verkehrsmittel unter Beachtung von z. B. Schülerfahrkarten oder Benutzung der Bahncard berücksichtigt werden können. Wer im Landkreis Hof wohnt, muss seinen Antrag beim Landratsamt stellen, wer seinen Wohnsitz in der Stadt Hof hat, bitte bei der Stadtverwaltung.

Problemstoffmobil kommt nach Schwarzenbach a.d.Saale

Die mobile Problemstoffsammlung findet in diesem Herbst coronabedingt in geänderter Form statt. Das Problemstoffmobil wird nicht wie bisher freitags auf verschiedenen Parkplätzen, Bauhöfen und öffentlichen Flächen stehen, sondern dienstags abwechselnd auf bestimmten Wertstoffhöfen. Standzeit Problemstoffmobil Schwarzenbach a.d.Saale: Dienstag, 20.10. von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Ort: Wertstoffhof Schwarzenbach a.d.Saale (Werner-von-Siemens-Straße) Bei der Anlieferung sind die Hygieneregeln einzuhalten. Ein Mund-Nase-Schutz ist zu tragen und entsprechend Abstand zu halten. Weitere Termine mit Standorten finden sich unter www.azv-hof.de. Angenommen werden an diesen Tag nur Problemabfälle. Die Anlieferung von Wertstoffen ist nicht möglich. An oben genannten Termin ist die stationäre Problemabfallsammelstelle am Wertstoffhof in Hof geschlossen. Wir machen darauf aufmerksam, dass nur haushaltsübliche Mengen an Problemstoffen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Verbandsgebiet Stadt und Landkreis Hof angenommen werden. Welche Problemabfälle bei der stationären und mobilen Sammlung abgegeben werden können […]

Problemstoffmobil kommt zum Wertstoffhof Bad Steben

Die mobile Problemstoffsammlung findet in diesem Herbst coronabedingt in geänderter Form statt. Das Problemstoffmobil wird nicht wie bisher freitags auf verschiedenen Parkplätzen, Bauhöfen und öffentlichen Flächen stehen, sondern dienstags abwechselnd auf bestimmten Wertstoffhöfen. Standzeit Problemstoffmobil Bad Steben: Dienstag, 13.10. von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Ort: Wertstoffhof Bad Steben (Höller Straße) Bei der Anlieferung sind die Hygieneregeln einzuhalten. Ein Mund-Nase-Schutz ist zu tragen und entsprechend Abstand zu halten. Weitere Termine mit Standorten finden sich unter www.azv-hof.de. Angenommen werden an diesen Tag nur Problemabfälle. Die Anlieferung von Wertstoffen ist nicht möglich. An oben genannten Termin ist die stationäre Problemabfallsammelstelle am Wertstoffhof in Hof geschlossen. Wir machen darauf aufmerksam, dass nur haushaltsübliche Mengen an Problemstoffen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Verbandsgebiet Stadt und Landkreis Hof angenommen werden. Welche Problemabfälle bei der stationären und mobilen Sammlung abgegeben werden […]