Weitere Maßnahmen in der Stadt Hof (gültig von 24.12.2020 bis 10.01.2021)
Die aktuell geltenden Maßnahmen der Stadt Hof werden ab 24. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 verlängert. Inhaltlich bleibt es damit bei den bereits bestehenden und bekannten Regelungen – einzig die Dauer der Gültigkeit wird verlängert. Bitte beachten Sie die Ausnahme zwischen dem 24.12. und dem 26.12.2020. Das Verlassen der Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder, Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen sowie die Angehörigen ihres Hausstandes handelt, ist untersagt. Dabei darf eine Gesamtzahl von fünf Personen (Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren) nicht überschritten werden. Ausnahmeregelung zwischen dem 24.12. und 26.12.2020: An den Weihnachtsfeiertagen gelten auch in der Stadt Hof die bayernweit einheitlichen Maßnahmen: – Für die drei Weihnachtstage 24.12 bis 26.12.2020 gilt, dass sich bei Treffen im engsten Familienkreis alle Angehörige […]