Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge
Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden, sollen durch den Freistaat finanziell entlastet werden. Hierfür wurde ein Härtefällefonds eingerichtet und einmalig mit 50 Millionen Euro ausgestattet. Dies hat der Bayerische Landtag am 16.05.2019 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für den Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen. Über Leistungen aus dem Härtefällefons wird auf Antrag durch eine unabhängige Kommission entschieden. Die Antragstellung ist nur durch die betroffenen Beitragspflichtigen und nur im Zeitraum vom 01.07.bis 31.12.2019 möglich. Die Anträge stehen auf der Internetseite www.strabs-haertefall.bayern.de zum Download bereit. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung über den Bayerischen Formularserver https://formularserver.bayern.de