Verlängerung bzw. Erweiterungen der Allgemeinverfügung sowie Feiertags-Maßnahmen im Hofer Land
Angesichts der aktuellen Corona-Situation und im Hinblick auf das anstehende Weihnachtsfest haben Stadt und Landkreis Hof folgende Feiertags-Maßnahmen getroffen: in Stadt und Landkreis Hof Weihnachten feiern (24. bis 26. Dezember) mit ganzem Hausstand plus 4 weiteren engen Familienangehörigen (plus Kindern unter 14). Bitte beachten: Besuche nur bis 21.00 Uhr. Besuche in Altenheimen ja, aber nur mit FFP 2-Maske und negativem Corona-Test und max. 90 Minuten darüber hinaus gilt im Landkreis Hof in der Stadt Hof Besuche generell eines anderen Hausstandes (z. B.: Besuch der besten Freundin) Insgesamt maximal 5 Personen (plus Kinder unter 14). nur von Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Alte, Kranke oder Menschen mit Behinderung. Insgesamt maximal 5 Personen (plus Kinder unter 14). Details zu den Bedingungen sind der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzw. den Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis Hof zu entnehmen.