Corona-Maßnahmen ab 9. Dezember 2020
Das Corona-Sonderkabinett hat über weitere einschränkende Maßnahmen in Bayern beraten und ein 10-Punkte-Programm beschlossen. Ab Mittwoch, den 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar gilt folgendes: 1. Bayern ruft erneut den Katastrophenfall aus 2. Es gelten folgende Ausgangsbeschränkungen: Landesweite Ausgangsbeschränkung Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere: die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden, Versorgungsgänge, der Einkauf und Besuch von Dienstleistungsbetrieben in dem nach § 12 10. BayIfSMV zulässigem Ausmaß (Friseur, Weihnachtsbesorgungen) der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht), der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen […]