Schweinepest: Allgemeinverfügung für Lebensmittelunternehmer
Das Landratsamt Hof erlässt hinsichtlich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinegrippe zum 05.12.2024 eine neue Allgemeinverfügung (AV) für Lebensmittelunternehmer. Der Wortlaut der vollständigen Allgemeinverfügung hier hier nachzulesen: Allgemeinverfügung Ausnahmen von der Benennung für Lebensmittelunternehmer vom 05.12.2024 (Link) Die AV besagt unter anderem: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Gewährung von Ausnahmen von der Benennung gem. Art. 44 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 für Lebensmittelunternehmer, die gemäß Art. 1 Abs. 3 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nicht der Zulassung bedürfen. Aufgrund des Art. 44 Abs. 2 Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 vom 16. März 2023 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 (Amtsblatt der Europäischen Union L 79 vom 17.03.2023, S. 65) sowie Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) vom […]