Neue Testpflicht für Grenzpendler
Tschechische Grenzpendler dürfen seit 28.03.2021 wieder quarantänefrei einreisen, wenn deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist. Dies muss durch den Arbeitgeber bescheinigt werden. Die Bescheinigung ist vom Beschäftigten bei jeder Einreise mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, der von ihr beauftragten Stelle oder der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Bundespolizei) vorzulegen. Pendler müssen bereits bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Für Tagespendler bedeutet das eine Testpflicht jeden zweiten Tag. Laut der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern ist der Testnachweis unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Zum Upload des Testergebnisses Das ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus kann in Papierform oder in einem elektronischen Dokument vorliegen und jeweils in deutscher, englischer […]